Betreff
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Mönchengladbach zur Übertragung der Aufgaben nach dem Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen (EA - Gesetz NRW) in Verbindung mit der Richtlinie 2006/123/EG vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt gemäß Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit
Vorlage
VII/0189/XV/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Sitzung am 23. September 2009 wurde der Kreistag über die Inhalte der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie und die Pflicht zur Bildung eines Einheitlichen Ansprechpartners informiert.

Das Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen (EA-Gesetz NRW) soll die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung der erforderlichen organisatorischen Maßnahmen der Verwaltungsvereinfachung, die im Zusammenhang mit der Bildung der Einheitlichen Ansprechpartner (im Folgenden EA) stehen.

Die Aufgaben der EA werden mit diesem Gesetzentwurf den Kreisen und kreisfreien Städten zugewiesen. Die Anzahl der EA in Nordrhein-Westfalen soll jedoch aus Gründen der Effizienz der Aufgabenwahrnehmung auf maximal 18 beschränkt werden. Dies soll durch freiwillige Kooperationen zwischen den Kommunen bereits bei Inkrafttreten des Gesetzes, spätestens am 28.12.2009 erreicht sein.

Zur konkreten Umsetzung der Anforderungen aus der DLRL und dem EA-Gesetz NRW streben der Rhein-Kreis Neuss und die Stadt Mönchengladbach eine Kooperation an.

Die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners für den Rhein-Kreis Neuss und die Stadt Mönchengladbach sollen auf den Rhein-Kreis Neuss übertragen werden.

Ein mit der Stadt Mönchengladbach abgestimmter Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist diesen Erläuterungen beigefügt.