Beschlussempfehlung:
Der Kreistag stimmt dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Mönchengladbach und dem Rhein-Kreis Neuss zur Übertragung der Aufgaben nach dem Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen (EA - Gesetz NRW) in Verbindung mit der Richtlinie 2006/123/EG vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt in der Fassung vom 09.12.2009 zu.
Sachverhalt:
In der Sitzung am 23.
September 2009 wurde der Kreistag über die Inhalte der Europäischen
Dienstleistungsrichtlinie und die Pflicht zur Bildung eines Einheitlichen
Ansprechpartners informiert.
Das Gesetz zur Bildung
Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen (EA-Gesetz NRW) soll die
gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung der erforderlichen organisatorischen
Maßnahmen der Verwaltungsvereinfachung, die im Zusammenhang mit der Bildung der
Einheitlichen Ansprechpartner (im Folgenden EA) stehen.
Die Aufgaben der EA werden
mit diesem Gesetzentwurf den Kreisen und kreisfreien Städten zugewiesen. Die
Anzahl der EA in Nordrhein-Westfalen soll jedoch aus Gründen der Effizienz der
Aufgabenwahrnehmung auf maximal 18 beschränkt werden. Dies soll durch
freiwillige Kooperationen zwischen den Kommunen bereits bei Inkrafttreten des
Gesetzes, spätestens am 28.12.2009 erreicht sein.
Zur konkreten Umsetzung
der Anforderungen aus der DLRL und dem EA-Gesetz NRW streben der Rhein-Kreis
Neuss und die Stadt Mönchengladbach eine Kooperation an.
Die Aufgaben des
Einheitlichen Ansprechpartners für den Rhein-Kreis Neuss und die Stadt Mönchengladbach
sollen auf den Rhein-Kreis Neuss übertragen werden.
Ein mit der Stadt
Mönchengladbach abgestimmter Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
ist diesen Erläuterungen beigefügt.