Betreff
Beitritt des Rhein-Kreises Neuss zum Internationalen Klimaschutzabkommen des kommunalen Weltverbandes (UCLG)
Vorlage
61/134/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss beschließt, dass der Rhein-Kreis Neuss dem Klimaschutzabkommen des kommunalen Weltverbandes UCLG beitritt.


Sachverhalt:

Der Schutz des Klimas stellt inzwischen ein wichtiges Themenfeld für die kommunale Ebene dar. Aus diesem Grund engagiert sich der kommunale Weltverband (United Cities and Local Governments, UCLG) in diesem Bereich mit dem Ziel, den Beitrag der kommunalen Ebene sichtbar zu machen und sie als Partner der Regierungen und der globalen Institutionen zu etablieren. Der UCLG war auch beim letzten UN – Klimagipfel auf Bali vertreten.

Der kommunale Weltverband hat zusammen mit weiteren kommunalen Netzwerken, wie z.B. dem Weltbürgermeisterrat, Klimaschutzabkommen der Bürgermeister und kommunalen Selbstverwaltungen vorgelegt, das ein Bekenntnis zur Verantwortung der Kommunen und zur Bereitschaft kommunalen Handelns zum Schutz des Klimas ist.

Der UCLG vertritt die kommunalen Interessen gegenüber den großen internationalen Organisationen wie UNO, UNESCO und Weltbank. Er hat Mitglieder in 127 Ländern in allen Weltregionen (Groß- und Kleinstädte, lokale Selbstverwaltungsorganisationen und nationale Verbände).

Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag sind Mitglieder des UCLG. Deutsche Vertreter im Exekutivbüro des UCLG ist der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart, Dr. Wolfgang Schuster.

Das Klimaschutzabkommen des UCLG umfasst die folgenden grundlegenden Forderungen (Anlage 1):

-          Sofortige und signifikante Verringerung von Treibhausgasemissionen. Ziel ist eine Verringerung der Emissionen in Industrieländern um 80 % gegenüber 1990 bis zum Jahr 2050.

-          Umsetzung von Vereinbarungen auf verschiedenen ebenen, die die Kommunalverwaltungen in die Lage versetzen, Aufgaben des Klimaschutzes auf lokaler ebene wahrzunehmen.

-          Aufbau einer nachhaltigen Energiewirtschaft durch Energieeinsparung und den Einsatz von neuen und hoch effizienten Technologien für erneuerbare Energien.

-          Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel

-          Forderung, lokale Prioritäten und Aktivitäten zum Klimaschutz in die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen einfließen zu lassen.

-          Aufforderung an die nationalen Regierungen zur Festlegung von bindenden Klimaschutzzielen. 

Der Beitritt zum Klimaschutzabkommen des kommunalen Weltverbandes UCLG ist – insbesondere im Zusammenhang mit dem lokalen Energiepakt Rhein-Kreis Neuss – ein deutliches Bekenntnis des Rhein-Kreises Neuss zu den Zielen der Energieeinsparung und des Klimaschutzes auf internationaler Ebene. Der Beitritt zum Klimaschutzabkommen erfolgt durch Unterzeichnung der in Anlage 2 beigefügten Erklärung durch den Landrat. Voraussetzung ist ein bindender politischer Beschluss.