Betreff
Verpflichtung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern als Mitglieder des Planungs- und Umweltauschusses
Vorlage
68/0217/XV/2010
Art
Bericht

Sachverhalt:

Gem. § 41 Abs. 5 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NW) i.V.m. § 8 Abs. 4 der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss können zu Mitgliedern der Ausschüsse neben Kreistagsmitgliedern auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger aus den kreisangehörigen Gemeinden bestellt werden. Diese sind vom Ausschussvorsitzenden zu verpflichten.

 

Folgende Verpflichtungsformel, zu der die Mitglieder des Planungs- und Umweltausschusses durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis bekunden, wird empfohlen:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle des Kreises erfüllen werde. (So wahr mir Gott helfe.).“

 

Anschließend ist die entsprechende Verpflichtungsformel von den verpflichteten sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern zu unterzeichnen.