Beschlussempfehlung:
Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die aktualisierte Fortschreibung des Bedarfsplans für Tageseinrichtungen zustimmend zur Kenntnis.
Im Sinne des § 19 KiBiz bildet dies die Grundlage der Jugendhilfeplanung, in deren Rahmen die Verwaltung beauftragt wird, Gruppenformen und Betreuungszeiten festzusetzen.
Der Jugendhilfeausschuss stellt darüber hinaus fest, dass im Hinblick auf das Tages-betreuungsausbaugesetz ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen für Kinder < 3 Jahren noch nicht besteht und erst spätestens am 1.8. 2013 erfüllt werden kann.
Das Jugendamt wird beauftragt, den Bedarf jährlich mit der Fortschreibung des Kinder-gartenbedarfsplanes festzustellen und die erforderlichen Maßnahmen mit der Stadt Korschenbroich und den Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen sowie den freien Trägern abzustimmen und umzusetzen. Vorrangig sollen dafür nicht mehr benötigte Kindergarten-gruppen umgewandelt werden.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den im Bedarfsplan dargestellten Ausbau der Plätze für Kinder u3 zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zur Umsetzung, vor-behaltlich der Beteiligung des Landes im Sinne des § 21 Abs. 5 KiBiz.
Sachverhalt:
Die Verwaltung trägt in der Sitzung vor.
Als Anlage I liegt die Fortschreibung des Bedarfsplans für Tageseinrichtungen für die Stadt Korschenbroich, die Gemeinde Jüchen und die Gemeinde Rommerskirchen 2009/2010 vor.