Beschlussempfehlung:
Die Gebührenordnung des Jugend- und Familienzeltplatzes „Felschbachtal“ ist ab 2010 wie folgt geregelt:
Grundgebühr je TN und Über- nachtung/ ab 2010 |
Für Inhaber der Familienkarte Rhein-Kreis Neuss |
Für Inhaber der Jugendleiterkarte „JuLeiCa“ |
Zusatzkosten/2009 - Energie - Wasser |
4,00 € (bisher: 3,00 €) |
3,00 € |
frei bei mind. 5 zahlenden und zu betreuenden Kindern/Jugendlichen |
- Elektrizität: 0,40 €/ kw(0,30) - Gasverbrauch: 3,50 €/ m³ (3,30) - Wasser/Abw. 5,00 €/ m³ (4,50) |
Produkt:060 366 010, Ertragsart/ Sachkonto 4321000
Sachverhalt:
Seit 1984 betreibt der Rhein-Kreis Neuss in Kerpen/Eifel den Jugend- und Familienzeltplatz „Felschbachtal“ im Eifeldorf Kerpen. Das Gelände ist gepachtet von der Ortsgemeinde Kerpen. Der Rhein-Kreis Neuss hat die für den Betrieb eines Zeltplatzes erforderlichen Versorgungsgebäude und -einrichtungen geschaffen und sorgt für deren laufende Unterhaltung.
Der Platz wurde für Gruppen eingerichtet, die in Eigenregie und Eigenverantwortung ein Wochenend- oder Ferienzeltlager durchführen wollen. Der Platz wird vermietet an Gruppen von mindestens 12 bis höchstens 100 Personen und ist ausgestattet mit den erforderlichen Sanitäranlagen, Bolzplatz, Feuerstelle und Sitzgelegenheiten.
Angesprochen sind: Jugend- und Familiengruppen, Schulklassen, Vereine, Nachbarschafts- und Freundeskreise, Clubs und Gruppen aus Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen mit zusammen mindestens 12 Personen.
Abseits vom Touristenrummel, in ca. 75 Minuten vom Rhein-Kreis Neuss zu erreichen,
bieten der Platz und die Umgebung gute Möglichkeiten für gemeinsame naturnahe und erholsame Erlebnisse. Auf ca. 2,5 Hektar Wiesengelände stehen zur Verfügung: 2 Block-häuser mit sanitären Einrichtungen (Duschen, Waschplätze, Toiletten), Lagerräume (mit Kühlschränken) Grill- und Feuerstelle, Bolzplatz mit Groß- und Kleintoren, Aufenthaltszelt, Tische und Bänke für 40 Personen. Bei Bedarf können Gruppen aus dem Rhein-Kreis Neuss die erforderlichen Unterkunftszelte beim Jugendamt unentgeltlich leihen (s. auch Seiten 56 und 60 des Entwurfes Kreisjugendförderplan)
Die Belegergruppen zahlen für die Benutzung des Jugend- und Familienzeltplatzes eine Gebühr nach Zahl der Übernachtungen und Teilnehmer. Die Inhaber der Jugendleiterkarte („JuLeiCa“) und der Familienkarte des Rhein-Kreises Neuss sollen besondere Vergünsti-gungen bei den Benutzergebühren erhalten. Außerdem wird der Verbrauch von Energie und Wasser auf Grundlage der Selbstkosten bzw. Eigenkosten für den Rhein-Kreis Neuss in Rech-nung gestellt (bei üblicher Nutzung der Einrichtungen entsteht hierbei ein durchschnittlicher Verbrauch von etwa 1,00 bis 1,50 € je TN und Übernachtung). Diese sind entsprechend der Kostenentwicklung jährlich zu überprüfen. Die Belegungsgebühr ist seit 2002 unverändert. Aufgrund allgemeiner Kostenentwicklungen bei der Unterhaltung und beim Personal ist eine Anpassung erforderlich.