Betreff
Jugend- und Familienzeltplatz "Felschbachtal" in Kerpen/Eifel
Vorlage
51/0250/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gebührenordnung des Jugend- und Familienzeltplatzes „Felschbachtal“ ist ab 2010 wie folgt geregelt:

 

Grundgebühr je

TN und Über-

nachtung/ ab 2010

Für Inhaber der

Familienkarte

Rhein-Kreis Neuss

Für Inhaber der

Jugendleiterkarte

„JuLeiCa“

Zusatzkosten/2009

- Energie

- Wasser

 

4,00 €

 

(bisher: 3,00 €)

 

 

 

 

 

3,00 €

 

frei bei mind.

5 zahlenden

und zu

betreuenden

Kindern/Jugendlichen

 

- Elektrizität:

   0,40 €/ kw(0,30)

- Gasverbrauch:

  3,50 €/ m³ (3,30)

- Wasser/Abw.

  5,00 €/ m³ (4,50)

 

Produkt:060 366 010, Ertragsart/ Sachkonto 4321000

 


Sachverhalt:

Seit 1984 betreibt der Rhein-Kreis Neuss in Kerpen/Eifel den Jugend- und Familienzeltplatz „Felschbachtal“ im Eifeldorf Kerpen. Das Gelände ist gepachtet von der Ortsgemeinde Kerpen. Der Rhein-Kreis Neuss hat die für den Betrieb eines Zeltplatzes erforderlichen Versorgungsgebäude und -einrichtungen geschaffen und sorgt für deren laufende Unterhaltung.

Der Platz wurde für Gruppen eingerichtet, die in Eigenregie und Eigenverantwortung ein Wochenend- oder Ferienzeltlager durchführen wollen. Der Platz wird vermietet an Gruppen von mindestens 12 bis höchstens 100 Personen und ist ausgestattet mit den erforderlichen Sanitäranlagen, Bolzplatz, Feuerstelle und Sitzgelegenheiten.

Angesprochen sind: Jugend- und Familiengruppen, Schulklassen, Vereine, Nachbarschafts- und Freundeskreise, Clubs und Gruppen aus Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen mit zusammen mindestens 12 Personen.

Abseits vom Touristenrummel, in ca. 75 Minuten vom Rhein-Kreis Neuss zu erreichen,

bieten der Platz und die Umgebung gute Möglichkeiten für gemeinsame naturnahe und erholsame Erlebnisse. Auf ca. 2,5 Hektar Wiesengelände stehen zur Verfügung: 2 Block-häuser mit sanitären Einrichtungen (Duschen, Waschplätze, Toiletten), Lagerräume (mit Kühlschränken) Grill- und Feuerstelle, Bolzplatz mit Groß- und Kleintoren, Aufenthaltszelt, Tische und Bänke für 40 Personen. Bei Bedarf können  Gruppen aus dem Rhein-Kreis Neuss die erforderlichen Unterkunftszelte beim Jugendamt unentgeltlich leihen (s. auch Seiten 56 und 60 des Entwurfes Kreisjugendförderplan)

Die Belegergruppen zahlen für die Benutzung des Jugend- und Familienzeltplatzes eine Gebühr nach Zahl der Übernachtungen und Teilnehmer. Die Inhaber der Jugendleiterkarte („JuLeiCa“) und der Familienkarte des Rhein-Kreises Neuss sollen besondere Vergünsti-gungen bei den Benutzergebühren erhalten. Außerdem wird der Verbrauch von Energie und Wasser auf Grundlage der Selbstkosten bzw. Eigenkosten für den Rhein-Kreis Neuss in Rech-nung gestellt (bei üblicher Nutzung der Einrichtungen entsteht hierbei ein durchschnittlicher Verbrauch von etwa 1,00 bis 1,50 € je TN und Übernachtung). Diese  sind entsprechend der Kostenentwicklung jährlich zu überprüfen. Die Belegungsgebühr ist seit 2002 unverändert. Aufgrund allgemeiner Kostenentwicklungen bei der Unterhaltung und beim Personal ist eine Anpassung erforderlich.