Betreff
Entwicklung im Bereich Elterngeld
Vorlage
51/0254/XV/2010
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen im Bereich der Entwicklung des Elterngeldes zustimmend zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Entgegen den bisherigen Vermutungen sind in der laufenden Legislaturperiode keine Änderungen im Bundeselterngeldgesetz mehr vorgenommen worden. Eine Änderung ist nunmehr zum 01.01.2011 geplant. Dabei sollen Änderungen bei der Einkommensermittlung, den Laufzeiten und der Teilzeittätigkeit vorgenommen werden.

 

Im Jahr 2009 sind 4.055 Anträge auf Elterngeld im Rhein-Kreis Neuss gestellt worden (2008: 4.509 Anträge). Bei den Zahlen für 2008 ist jedoch zu beachten, dass in diesen Zahlen die Rückstände von der ehemaligen Versorgungsverwaltung in Höhe von ca. 600 Anträgen enthalten sind. Tatsächlich sind somit in 2009 mehr Anträge gestellt worden als in 2008.

 

Die Antragszahlen gliedern sich wie folgt: (Stand: 31.12.2009 – In Klammern die Zahlen von 2008)

 

 

Mütter

Väter

Gesamt

Dormagen

468 (526)

74 (98)

542 (624)

Grevenbroich

470 (567)

77 (68)

547 (635)

Jüchen

149 (185)

25 (35)

174 (220)

Kaarst

282 (328)

57 (55)

337 (383)

Korschenbroich

221 (238)

45 (41)

266 (279)

Meerbusch

426 (422)

85 (93)

511 (515)

Neuss

1340 (1502)

224 (227)

1564 (1729)

Rommerskirchen

94 (107)

20 (17)

114 (124)

Gesamtzahlen

3450 (3875)

607 (634)

4055 (4509)

 

Die Anzahl der Kinder, für die ein Antrag gestellt wurde belief sich in 2008 auf 3.359 (Dabei wurden die Rückstände aus 2007 rausgerechnet). In 2009 beläuft sich diese Zahl auf 3.447, d.h. im Jahr 2009 wurden 88 Kinder mehr im Rhein-Kreis Neuss geboren.

 

Der Anteil der Väter, die Elterngeld beziehen liegt nunmehr bei 14,97 % (in 2008: 14,06 %).

 

Der Anteil der Ablehnungen mit 2,05 % ist gegenüber dem Vorjahr (2,26 %) gesunken. Ebenfalls gesunken ist die Anzahl der Widersprüche von 279 in 2008 auf 217 in 2009 (Widerspruchsquote 5,16 % gegenüber 6,18 %).

 

7 neue Klagen sind in 2009 eingegangen. Insgesamt wurden 3 Klagen erledigt (1 Regelung ausgeführt, 1 Klagerücknahme, 1 Klageabweisung).

 

Insgesamt wurde in 2009 ein Betrag von 24.054.425,96 € an Eltergeld gezahlt. Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber 2008 von 2.334.285,06 €. Durchschnittlich wurde monatlich ein Betrag von 587,56 € (2008: 569,32 €) gezahlt.

 

Der Anteil der Elterngeldbezieher, die lediglich den Sockelbetrag von 300 € erhalten ist auf 46,79 % gesunken (2008: 49,03 %).

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt zur Zeit bei 11,39 Kalendertagen (Landesdurchschnitt: 18,87 Kalendertage).