Sachverhalt:
In der Sitzung des Planungs-
und Umweltausschusses am 03.03.2009 hatte die Verwaltung auf Antrag der
CDU-Kreistagsfraktion über die Realisierungsmöglichkeiten einer
Vergärungsanlage als Vorschaltanlage zur bestehenden Kompostierungsanlage in
Korschenbroich berichtet. Die entsprechende Sitzungsvorlage ist als Anlage
beigefügt. Als Ergebnis wurde dargelegt, dass eine solche Anlage zur Vergärung
der dem Kreis überlassenen Bioabfälle zwar prinzipiell technisch umsetzbar ist,
es jedoch fraglich ist, ob eine solche Anlage unter Berücksichtigung der
vorhandenen Rahmenbedingungen wirtschaftlich bzw. kostenneutral betrieben
werden kann.
Zwischenzeitlich hat sich die
Verwaltung mehrere Vergärungsanlagen, die einer Kompostierung vorgeschaltet
sind, angesehen, und mit den jeweiligen Anlagenbetreibern insbesondere auch die
Frage der Wirtschaftlichkeit diskutiert. Auch steht die Verwaltung in Kontakt
mit anderen Körperschaften, die eine solche Anlage betreiben bzw. betreiben
lassen, um auch von dort nähere Informationen einzuholen.
Nicht zuletzt werden auch
Gespräche mit Anlagenanbietern geführt, um auch von dieser Seite Näheres zur
Umsetzbarkeit und zur Kostenfrage in Erfahrung zu bringen.
Die bisher gewonnenen
Erkenntnisse ergeben kein einheitliches Bild zur Frage der Wirtschaftlichkeit.
Hierbei muss natürlich berücksichtigt werden, dass die jeweiligen
Randbedingungen, insbesondere die Möglichkeiten der Strom- und Wärmenutzung
oder auch die Aufbereitung und Einspeisung des gewonnenen Biogases wichtige
Faktoren bei einer wirtschaftlichen Betrachtung sind. Auch spielt die Menge und
die Art der Abfälle hierbei eine nicht unwesentliche Rolle.
Einhellige Meinung ist, dass
eine alleinige Stromnutzung keinen wirtschaftlichen Betrieb einer
Vergärungsanlage zulässt. Dies bedeutet, dass die Stromgewinnung mittels
Blockheizkraftwerk (BHHKW) am Standort der Vergärungsanlage aus
wirtschaftlicher Sicht nur Sinn macht, wenn auch die durch das Kraftwerk
erzeugte Wärme abgegeben und sinnvoll eingesetzt werden kann. Nach derzeitiger
Einschätzung der Verwaltung ist - bezogen auf den Standort Korschenbroich - die
Möglichkeit einer Wärmenutzung als eher gering zu einzustufen.
Bei einer Aufbereitung des
Biogases auf Erdgasqualität sind beispielsweise die Fragen zum Kostenvolumen
der Aufbereitung, zur nächstgelegenen Einspeisemöglichkeit des gereinigten
Biogases ins öffentliche Netz und ggf. die Möglichkeiten der virtuellen Nutzung
des Biogases in kreiseigenen Liegenschaften (z.B. Krankenhäuser mit eigenem
BHKW) zu prüfen. Derzeit lassen sich zu diesen Fragenkomplexen noch keine
Aussagen treffen. Dies liegt auch darin begründet, dass der Verwaltung einige
für eine Beurteilung wichtige und von einem Anlagenanbieter zugesagte
Informationen noch nicht vorliegen.
Nach derzeitigem Stand der
Erkenntnisse ist eine belastbare Aussage zur Wirtschaftlichkeit einer
Vergärungsanlage als Vorschaltanlage zur Kompostierungsanlage noch nicht
möglich.
Nach Vorlage und Auswertung
der noch fehlenden Informationen wird die Verwaltung erneut berichten und dem
Ausschuss ggf. einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise unterbreiten.