Betreff
Aktueller Sachstand zur Vergärung von Abfällen
Vorlage
68/0256/XV/2010
Aktenzeichen
68.3
Art
Bericht

Sachverhalt:

In der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 03.03.2009 hatte die Verwaltung auf Antrag der CDU-Kreistagsfraktion über die Realisierungsmöglichkeiten einer Vergärungsanlage als Vorschaltanlage zur bestehenden Kompostierungsanlage in Korschenbroich berichtet. Die entsprechende Sitzungsvorlage ist als Anlage beigefügt. Als Ergebnis wurde dargelegt, dass eine solche Anlage zur Vergärung der dem Kreis überlassenen Bioabfälle zwar prinzipiell technisch umsetzbar ist, es jedoch fraglich ist, ob eine solche Anlage unter Berücksichtigung der vorhandenen Rahmenbedingungen wirtschaftlich bzw. kostenneutral betrieben werden kann.

 

Zwischenzeitlich hat sich die Verwaltung mehrere Vergärungsanlagen, die einer Kompostierung vorgeschaltet sind, angesehen, und mit den jeweiligen Anlagenbetreibern insbesondere auch die Frage der Wirtschaftlichkeit diskutiert. Auch steht die Verwaltung in Kontakt mit anderen Körperschaften, die eine solche Anlage betreiben bzw. betreiben lassen, um auch von dort nähere Informationen einzuholen.

Nicht zuletzt werden auch Gespräche mit Anlagenanbietern geführt, um auch von dieser Seite Näheres zur Umsetzbarkeit und zur Kostenfrage in Erfahrung zu bringen.

 

Die bisher gewonnenen Erkenntnisse ergeben kein einheitliches Bild zur Frage der Wirtschaftlichkeit. Hierbei muss natürlich berücksichtigt werden, dass die jeweiligen Randbedingungen, insbesondere die Möglichkeiten der Strom- und Wärmenutzung oder auch die Aufbereitung und Einspeisung des gewonnenen Biogases wichtige Faktoren bei einer wirtschaftlichen Betrachtung sind. Auch spielt die Menge und die Art der Abfälle hierbei eine nicht unwesentliche Rolle.

 

Einhellige Meinung ist, dass eine alleinige Stromnutzung keinen wirtschaftlichen Betrieb einer Vergärungsanlage zulässt. Dies bedeutet, dass die Stromgewinnung mittels Blockheizkraftwerk (BHHKW) am Standort der Vergärungsanlage aus wirtschaftlicher Sicht nur Sinn macht, wenn auch die durch das Kraftwerk erzeugte Wärme abgegeben und sinnvoll eingesetzt werden kann. Nach derzeitiger Einschätzung der Verwaltung ist - bezogen auf den Standort Korschenbroich - die Möglichkeit einer Wärmenutzung als eher gering zu einzustufen.

 

Bei einer Aufbereitung des Biogases auf Erdgasqualität sind beispielsweise die Fragen zum Kostenvolumen der Aufbereitung, zur nächstgelegenen Einspeisemöglichkeit des gereinigten Biogases ins öffentliche Netz und ggf. die Möglichkeiten der virtuellen Nutzung des Biogases in kreiseigenen Liegenschaften (z.B. Krankenhäuser mit eigenem BHKW) zu prüfen. Derzeit lassen sich zu diesen Fragenkomplexen noch keine Aussagen treffen. Dies liegt auch darin begründet, dass der Verwaltung einige für eine Beurteilung wichtige und von einem Anlagenanbieter zugesagte Informationen noch nicht vorliegen.

 

Nach derzeitigem Stand der Erkenntnisse ist eine belastbare Aussage zur Wirtschaftlichkeit einer Vergärungsanlage als Vorschaltanlage zur Kompostierungsanlage noch nicht möglich.

Nach Vorlage und Auswertung der noch fehlenden Informationen wird die Verwaltung erneut berichten und dem Ausschuss ggf. einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise unterbreiten.