Sachverhalt:
Die
durch den unsachgemäßen Umgang mit LCKW (besser bekannt als PER) während des Betriebes
einer chemischen Reinigung von 1975 bis 1981 an der Bahnstraße in Büttgen
hervorgerufene Grundwasserverunreinigung wird seit November 2008 einer
Sanierung unterzogen.
Mit
öffentlich-rechtlichem Vertrag vom 04.04.2008 konnte der Rhein-Kreis Neuss den
Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband NRW (AAV) zur
Durchführung der Sanierung gewinnen. Dabei trägt der AAV 80 Prozent und der
Rhein-Kreis Neuss 20 Prozent der veranschlagten Kosten von 380.000 €.
Seit
Beginn der Maßnahme konnten mittlerweile ca. 50.000 m³ verunreinigtes
Grundwasser gefördert, auf Trinkwasserqualität gereinigt und anschließend dem
Grundwasserschatz wieder zugeführt werden. Die Grundwasserreinigungsanlage
läuft in einem sogenannten „pump-and-treat-Verfahren seitdem zuverlässig und
störungsfrei. Das Prinzip der Anlage basiert auf einer zweistufigen
Strippanlage mit einer Abluftreinigung auf Aktivkohlebasis. Dabei wird das
verunreinigte Grundwasser mit einer Pumpe über einen Sanierungsbrunnen
gefördert, in unterirdischen Leitungen der Grundwasserreinigungsanlage
zugeführt, gereinigt und als „Reinwasser“ in einer Rigole versickert.
Der
Sanierungsverlauf wird in regelmäßigen Intervallen in einem Labor analytisch
kontrolliert. Die Ergebnisse hieraus zeigen, dass die Schadstoffgehalte in
einem der beiden Schadensschwerpunkte von 41.000 µg/l auf ca. 4.500 µg/l
reduziert werden konnten. Der 2. Schwerpunkt mit 16.000 µg/l in der
Grundwassermessstelle KR 15 weist dagegen nahezu das gleiche Schadstoffniveau
wie zu Beginn der Sanierung auf.
In
den abstromig vom Schadensherd gelegenen Grundwassermessstellen ist eine
deutliche Verringerung der LCKW-Konzenrationen festzustellen. Damit ist belegt,
dass ein Abriss der Kontaminationsfahne in Richtung Wasserwerk Büttgen-Driesch
erreicht werden konnte.
Die
Erfahrungen zeigen jedoch, dass sich durchaus ein Zustand einstellen wird, bei
dem die LCKW-Konzentrationen im Rohwasser des Sanierungsbrunnens nur noch
geringfügig über lange Zeiträume abnehmen werden. Um diesem als Tailing
bezeichneten Verhalten entgegen zu wirken, sollte das bestehende
Sanierungsverfahren entsprechend der Sanierungsuntersuchung durch eine
Tensidinfiltration unterstützt werden. Leider zeigen die durch den AAV
begleiteten Sanierungen mittels dieser Technologie an anderen Standorten in NRW
momentan noch nicht die Erfolge, die erwartet wurden.
Daher
werden derzeit auch weitere innovative Sanierungsvarianten für diesen Standort
gesucht und anschließend geprüft werden müssen. Unter anderem liegt dem AAV ein
Konzept der Jungk Consult GmbH aus Berlin zur Prüfung vor, dass nach dem
Prinzip der Düsensauginfiltration (DSI-Verfahren nach Werner Wils) arbeitet.
Eine Modifikation der bestehenden Anlagentechnik wird aktuell durch den
begleitenden Gutachter der Dr. Stupp Consulting erarbeitet. Hierdurch soll das
Schadstoffreservoir am Schadensschwerpunkt um KR 15 erschlossen und reduziert
werden.
Die
bislang entstandenen Kosten belaufen sich auf 146.130,- €. Der Rhein-Kreis
Neuss hatte davon 29.226,- € zu tragen. Es ist beabsichtigt, die
Grundwassersanierung während der 3-jährigen Laufzeit des öffentlich-rechtlichen
Vertrages mit dem AAV zum Abschluss zu bringen.