Betreff
Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter (ADS)
Vorlage
52/0273/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Sportausschuss beschließt die Mitgliedschaft des Rhein-Kreises Neuss in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter (ADS).


Sachverhalt:

Die ADS fördert die fachliche Fortbildung ihrer Mitglieder. Sie ist für den Informations- und Erfahrungsaustausch auf Bundesebene zuständig und greift Themen auf, die aus sportfachlicher Sicht von Interesse sind. Dazu gehören z.B. die Sportentwicklungsplanung, die Sportstättenplanung, der Sportstättenbau und die Sportstättenunterhaltung, Sport und Umwelt, generelle Fragen, die in Zusammenhang mit dem Bäderbetrieb stehen, Entwicklungstendenzen in der kommunalen Sportförderung und anderes mehr.
Die ADS pflegt zur Förderung des Sports in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden den Kommunikations- und Informationsaustausch zwischen den Städten, Gemeinden und Gemeindeverbänden.
Die ADS arbeitet eng zusammen mit der Sportwissenschaft sowie der Sportwirtschaft und der Sportindustrie und ist deren sach- und fachkundiger Gesprächs- und Beratungspartner. Offizielle Veröffentlichungen der ADS erscheinen in „Gemeinde und Sport“ Zur Erfüllung des Satzungszweckes finden Jahrestagungen statt. Sie dienen den Mitgliedern zur Behandlung von Fachfragen für die Arbeit in den kommunalen Sport- und Bäderverwaltungen und Betrieben.
Zurzeit gehören der ADS mehr als 420 Städte, Gemeinden und Landkreise aus allen 16 Bundesländern als Mitglieder an. Auch Sportämter aus den deutschsprachigen Nachbarländern dürfen wir als Mitglieder willkommen heißen. Die ADS ist selbst Mitglied in einzelnen Fachverbänden.
Um an dem umfangreichen Erfahrungsaustausch und den zahlreichen Veröffentlichungen teilzuhaben, ist eine Mitgliedschaft erforderlich; der Jahresbeitrag kostet 55,- €.