Betreff
Verkehrsangelegenheiten
Vorlage
36/0287/XV/2010
Art
Bericht

Sachverhalt:

Großraum- und Schwertransportrouten im Kreisgebiet

In Bezugnahme auf die in der letzten Sitzung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses geäußerte Anfrage hinsichtlich der Großraum- und Schwertransportrouten im Kreisgebebiet, wurde seitens der Verwaltung eine Übersichtskarte erstellt. Diese in der Anlage befindliche Karte stellt die im Jahr 2009 hauptsächlich von Großraum- und Schwertransport genutzten Routen dar.

Nutzungsverbot für Radfahrer im Bereich der L280 zwischen Anstel und der Alten Ziegelei

Die Zuständigkeit für das in der 1. Sitzung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss angeregte Nutzungsverbot für Radfahrer im Bereich der L280 zwischen Anstel und der Alten Ziegelei liegt beim Straßenverkehrsamt.

In dieser Angelegenheit fand bereits am 07.12.2004 ein gemeinsamer Erörterungstermin mit der Gemeinde Rommerskirchen, Straßen NRW, der Kreispolizeibehörde sowie dem Straßenverkehrsamt in der Örtlichkeit statt.

Dabei wurde sich einvernehmlich darauf verständigt, dass ein Nutzungsverbot des sogenannten „Hohlwegs“ für Radfahrer rechtlich nicht möglich ist.

 

Die gesetzlichen Vorgaben bei Nutzungsverboten für eine gewisse Verkehrsart fordern zwingend eine geeignete Ausweichroute für die vom Nutzungsverbot Betroffenen.

Wirtschaftswege erfüllen die Voraussetzungen an eine geeignete Ausweichroute grundsätzlich nicht.

Dies hängt mit dem baulichen Zustand der Wege sowie der sich aus einer Sperrung ergebenden erhöhten Verkehrssicherungspflicht (Instandhaltungs-, Reinigungs- und Streupflicht sowie Beleuchtung) zusammen. 

 

Diese erhöhte Verkehrssicherungspflicht ist vom zuständigen Baulastträger, in diesem Fall die Gemeinde Rommerskirchen, nicht leistbar.

Da bei einer Sperrung des Hohlwegs für Radfahrer einzig die bestehende Wirtschaftswegeverbindung als Ausweichstrecke verbleiben würde, ist aus den o.g. Gründen eine Sperrung des Hohlwegs nicht möglich.

 

Um jedoch die Radfahrer auf die bestehende Umfahrungsmöglichkeit hinzuweisen, wurde in der Örtlichkeit eine entsprechende wegweisende Beschilderung installiert.

Eine Unfallauffälligkeit besteht in diesem Bereich nicht.

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