Betreff
Kreisentwicklungskonzept
Vorlage
66/0293/XV/2010
Art
Bericht

Einleitung:

Die Förderung des kommunalen Straßenbaus ist ein wichtiger Bestandteil der nordrhein-westfälischen Verkehrspolitik. Der Umbau des Straßenraumes zur Anpassung des geänderten Verkehrsaufkommens an die örtlichen Gegebenheiten mit Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmer gehört dabei zu den vorrangigen Zielen. Die Förderung 2010 wird erstmals nach den überarbeiteten Förderrichtlinien für den kommunalen Straßenbau abgewickelt, die im Spätsommer 2009 eingeführt worden sind.

 

Logistik und Mobilität gehören weiterhin zu den entscheidenden Wirtschafts- und Wettbewerbsfaktoren und sind somit die Grundlage für Wachstum und Beschäftigung. Die Logistik- und Mobilitätsbranche hat in der Zukunft mit überdimensionalen Zuwächsen zu rechnen.

Welche Bedeutung der Straße in diesem Zusammenhang zukommt, verdeutlichen auch aktuelle Verkehrsprognosen. Bis zum Jahr 2050 muss mit einer Verdoppelung der Güterverkehrsleistung gerechnet werden. Die Straße wird in der langfristigen Perspektive die Hauptlast des Güterverkehrs tragen. Auch im Personenverkehr wird das Auto trotz des demographischen Wandels langfristig der dominierende Verkehrsträger bleiben und die Personenverkehrsleistung auf der Straße erhöhen.

 

Das Kreisstraßenbauprogramm des Rhein-Kreises Neuss ist ein Investitionsrahmenplan und damit eine Arbeitsgrundlage der Verwaltung, kein Finanzierungsplan oder Finanzierungsprogramm. Hinsichtlich der Finanzierung und des Zeitpunktes der Realisierung einer Maßnahme des Kreisstraßenbauprogramms werden insoweit keine verbindlichen Festlegungen getroffen.

Die Dringlichkeit bzw. Listung der aufgeführten Maßnahmen richtet sich ausschließlich nach der „Baureife“ (Baurecht, in der Regel durch rechtskräftigen Bebauungsplan oder Planfeststellungsbeschluss und Grunderwerb) und der „Finanzierbarkeit“ (nach Maßgabe der jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel seitens des Landes NRW). Die Finanzierung der durchgeführten Maßnahmen erstreckt sich in der Regel über mehrere Jahre.

 

Bei der Fortschreibung des Mehrjahresprogramms berücksichtigt die vorgenommene Abschnittbildung für Maßnahmen > 1 Mio. € einerseits die mehrjährige Bauzeit und andererseits den daraus resultierenden Mittelabfluss. Dies führt in der Summe somit zu einer kostenorientierteren Betrachtungsweise.

 

Das vorliegende Investitionsprogramm des Rhein-Kreises Neuss für den Um-, Aus- und Neubau der Kreisstraßen umfasst ein mittelfristiges Investitionsvolumen von 45,7 Mio. EUR bei einem Eigenanteil des Kreises von ca. 14,6 Mio. EUR. Es gibt einen mittelfristigen Ausblick auf die geplanten Baumaßnahmen in den kreisangehörigen Kommunen. Die Mittel für betriebliche und bauliche Unterhaltung sowie Instandsetzung der Kreisstraßen und Radwege sind bei dem angegebenen Finanzvolumen nicht berücksichtigt.

 

Die Umsetzung des neu aufgestellten Investitionsprogramms muss vor dem Hintergrund der auf niedrigem Niveau weiter zurückgehenden Fördermittel des Landes gesehen werden. Mit Blick auf die zurückliegenden Jahre ist festzustellen, dass die Finanzierung von Zuwendungsmaßnahmen seitens der Bezirksregierung Düsseldorf in ihrer Eigenschaft als Bewilligungsbehörde und die Erteilung von verbindlichen Zusagen in Form von Bewilligungsbescheiden aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landes immer problematischer werden und einen deutlich größeren zeitlichen Vorlauf in Anspruch nehmen.

 

Vom Land Nordrhein-Westfalen Ministerium für Bauen und Verkehr wird auf der Grundlage der Förderrichtlinien Stadtverkehr (FöRi-Sta) bei einem jährlichen Programmgespräch entschieden, ob die von den Gemeinden, Städten und Kreisen angemeldeten Straßenbaumaßnahmen vom Grundsatz her förderfähig sind und eine Zuwendung hierfür nach dem Entflechtungsgesetz gewährt werden kann.

Im Rahmen des letzten Programmsgesprächs am 03. Dezember 2009 bei der Bezirksregierung Düsseldorf wurde festgelegt, welche Vorhaben für die Voten des Regionalrates für das Jahr 2010 und Folgejahre in Betracht kommen bzw. sich hierfür eignen. Wie auch in den Jahren zuvor wurde vom Zuwendungsgeber keine verbindliche Aussage hinsichtlich der Zuteilung der Förderjahre für die jeweilig beantragten Maßnahmen gemacht. Auch für die K 8 OD Glehn wurde lediglich eine Bewilligung für das Jahr 2010 unter dem Finanzierungsvorbehalt in Aussicht gestellt. Unter der Bezeichnung „Stadtverkehrsprogramm“ wird das Programm zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus verbindlich im April/Mai 2010 für das Jahr 2010 veröffentlicht.

Positiv zu vermerken ist jedoch, dass allen zurzeit beantragten Maßnahmen des Rhein-Kreises Neuss die grundsätzliche Förderfähigkeit seitens des Landesverkehrsministeriums und der Bezirksregierung Düsseldorf bestätigt und ein entsprechendes Förderjahr zugewiesen wurde. Dementsprechend sind die Maßnahmen seitens der Verwaltung bei der Fortschreibung des Mehrjahresprogramms berücksichtigt worden.

 

Insgesamt beinhaltet das Kreisstraßenbauprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 sieben Straßenbaumaßnahmen und 12 Radwegemaßnahmen, deren mittelfristige Realisierung dazu beitragen wird, dass die Kreisstraßen auch in Zukunft den Anforderungen an eine moderne und leistungsfähige Straßen- und Radverkehrsinfrastruktur im Rhein-Kreis Neuss gerecht werden.

 

Die Finanzierung der Straßenbaumaßnahmen erstreckt sich meist über mehrere Jahre. Der Zuschussgeber hat im Jahr 2009 den Fördersatz von 70% auf 60 % für den Neu- und Ausbau verkehrswichtiger Straßen reduziert. Der Fördersatz beträgt somit derzeit 60% der zuwendungsfähigen Kosten für Maßnahmen, die nach dem Gesetz zur Entflechtung von Finanzaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) in Verbindung mit den Förderrichtlinien Stadtverkehr bezuschusst werden.

Der Fördersatz für Radwegebaumaßnahmen nach dem Förderprogramm für den kommunalen Radwegebau beträgt weiterhin 70 % der zuwendungsfähigen Kosten.