Betreff
Ergänzende Verpflichtung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern als Mitglieder des Ausschusses
Vorlage
66/0301/XV/2010
Art
Bericht

Sachverhalt:

In der ersten Ausschusssitzung der laufenden Wahlperiode wurden alle anwesenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger vom Ausschussvorsitzenden förmlich gemäß § 8 Abs. 4 der Hauptsatzung des Rhein-Kreises zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Eventuell notwendige Nachverpflichtungen von bis dato noch nicht verpflichteten sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern sollen ggfs. zu Beginn der Sitzung erfolgen (einschl. Unterzeichnung der Verpflichtungsformel).