Betreff
Zahlungstermine der Kreisumlage
Vorlage
20/0315/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Kreistag, in § 7 der Haushaltssatzung 2010 folgende Regelung zu beschließen:

 

„Die Kreisumlage und die Mehrbelastungen sind mit je einem Viertel zum 15.02./15.05./15.08. und 15.11. zu zahlen.“


Sachverhalt:

§ 7 des Entwurfes der Haushaltssatzung 2010 regelt die Zahlungsmodalität der Umlagen. Die Kreisumlage und Mehrbelastungen sind mit je einem Zwölftel zum 15. eines jeden Monats zu zahlen.

 

Um den Städten und Gemeinden die Finanzierung der Kreisumlage zu erleichtern, sollen die Zahlungstermine den gemeindlichen Steuerterminen = 15.02./15.05./15.08. und 15.11. angepasst werden.

 

Hierzu muss die Haushaltssatzung in § 7 entsprechend geändert werden.