Betreff
Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2008
Vorlage
20/0322/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses des Rhein-Kreises Neuss zum 31.12.2008 zur Kenntnis und weist ihn zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zu.


Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss hat zum 01.01.2007 die bisherige kamerale Haushaltsplanung und Haushaltsausführung vollständig auf das System der doppelten Buchführung nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) umgestellt.

 

Gemäß § 53 KrO in Verbindung mit § 95 GO NW hat der Kreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschlusses aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises vermitteln und ist zu erläutern.

 

Der Jahresabschluss besteht aus:

 

          der Ergebnisrechnung à § 38 GemHVO

          der Finanzrechung à § 39 GemHVO

          den Teilrechnungen à § 40 GemHVO

          der Bilanz à § 41 GemHVO

          dem Anhang à § 44 GemHVO.

Dem Anhang ist ein Anlagenspiegel (§ 45 GemHVO), ein Forderungsspiegel (§ 46) und ein Verbindlichkeitenspiegel (§ 47) beizufügen.

 

Des Weiteren ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen à § 48 GemHVO.

 

Gemäß § 96 GO NRW stellt der Kreistag den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Kreistag gehen mehrere Verfahrensschritte voraus:

 

§ 95 (3) GO

          Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Kämmerer und Bestätigung durch den Landrat

          Weiterleitung des bestätigten Entwurfs an den Kreistag

§ 101 (1) GO

          Prüfung des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss

          Erstellung des Prüfungsberichtes mit Aufnahme des Bestätigungsvermerks bzw. des Vermerks über seine Versagung

§ 101 (2) GO

          Gelegenheit zur Stellungnahme vor Abgabe des Prüfungsberichtes

§ 101 (3) GO

          Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses in einem Bestätigungsvermerk

§ 101 (7) GO

          Unterzeichnung des Bestätigungsvermerks durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

§ 101 (8) GO

          Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung

          Die örtl. Rechnungsprüfung oder Dritte als Prüfer haben im Rahmen ihrer Prüfung einen Bestätigungsvermerk abzugeben

§ 96 (1) GO

          Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses durch den Kreistag

          Gleichzeitige Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages

          Entscheidung über die Entlastung des Landrates

§ 96 (2) GO

          Anzeige des festgestellten Jahresabschlusses bei der Aufsichtsbehörde

          öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses

 

Der erste Jahresabschluss des Rhein-Kreises Neuss zum 31.12.2007 wurde als Entwurf in die Sitzung des Kreistages vom 17.06.2009 eingebracht. Die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses 2007 erfolgte in der Sitzung des Kreistages am 23.09.2009.

 

Der vom Kreiskämmerer aufgestellte und vom Landrat bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses des Rhein-Kreises Neuss zum 31.12.2008 wird in der Sitzung eingebracht.