Beschlussempfehlung:
Der Finanzausschuss nimmt die im dritten Verzeichnis der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2009 dargestellten Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen zur Kenntnis mit gleichzeitiger Beschlussempfehlung an den Kreistag.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Kreistag, die unter lfd. Nr. 3, Genehmigungsnummer 8.216 aufgeführte außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 1.100.000 EUR zu genehmigen.
Sachverhalt:
Gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig,
wenn sie unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung
dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Kämmerer, soweit der Rat
keine andere Regelung trifft. Sind die Aufwendungen und Auszahlungen erheblich,
so bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des Rates; im Übrigen sind sie dem
Rat zur Kenntnis zu bringen.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18.12.2001
folgendes beschlossen:
Bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 82 GO
NRW (alt) sind im Einzelfall folgende Beträge als unerheblich anzusehen:
a) bei
freiwilligen Ausgaben bis
5.000,00 EUR
b) bei
Pflichtausgaben bis
250.000,00 EUR
Bis zum Erlass einer anderslautenden Regelung finden
diese Erheblichkeitsgrenzen auch für die Haushaltsausführung nach den
Regelungen des Neuen
Kommunalen Finanzmanagements Anwendung.
Über die im Haushaltsjahr 2009 bisher entstandenen
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurde das dritte Verzeichnis
erstellt.
Es ist eine außerplanmäßige Aufwendung enthalten, die
der Zustimmung des Kreistages bedarf. Ansonsten handelt es sich um
überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die vom Kämmerer bereits
genehmigt wurden und dem Kreistag zur Kenntnis zu bringen sind.