Betreff
Kreisjugendmusikschule - Erhöhung der Unterrichtsgebühren
Vorlage
40/0325/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt

  1. die Anhebung der Unterrichtsgebühren der Gebührensatzung zum 01.10.2010.
  2. die geänderte Fassung der Anlage 1 zur Satzung für die Jugendmusikschule des Rhein-Kreises Neuss mit Wirkung zum 01.10.2010.

 


Sachverhalt:

Bei der Festsetzung von Unterrichtsgebühren hat der Rhein-Kreis Neuss bisher eine Balance zwischen der Belastung der privaten Haushalte und der öffentlichen Hand hergestellt.

Hierbei wird angestrebt, dass 50 % der Kosten für die Musikschule durch Gebühren und 50 % der Kosten durch die Mehrbelastung der Städte und Gemeinden finanziert wird. Bei derzeitigen Kosten von 1,93 Mio. € müssten Gebühreneinnahmen von rund 950.000 € jährlich erzielt werden. Dies ist mit den derzeit geltenden Gebühren nicht möglich.

Ab dem 01.10.2010 ist deshalb eine moderate Erhöhung der seit 2007 konstanten Gebühren vorgesehen.

Die Berechnung der Gebühren 2010 erfolgt auf der Basis der Gebühren vom 01.01.2007. Diese wurden zunächst um 3 % erhöht und danach auf „glatte Beträge“ gerundet.

 

Die Vorlage wurde im Kulturausschuss am 25.01.2010 beraten und einstimmig an den Kreistag zur Beschlussfassung verwiesen.