Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt
- die Anhebung der Unterrichtsgebühren der Gebührensatzung zum 01.10.2010.
- die geänderte
Fassung der Anlage 1 zur Satzung für die Jugendmusikschule des
Rhein-Kreises Neuss mit Wirkung zum 01.10.2010.
Sachverhalt:
Bei der Festsetzung von
Unterrichtsgebühren hat der Rhein-Kreis Neuss bisher eine Balance zwischen der Belastung
der privaten Haushalte und der öffentlichen Hand hergestellt.
Hierbei wird angestrebt, dass 50 %
der Kosten für die Musikschule durch Gebühren und 50 % der Kosten durch die
Mehrbelastung der Städte und Gemeinden finanziert wird. Bei derzeitigen Kosten
von 1,93 Mio. € müssten Gebühreneinnahmen von rund 950.000 € jährlich erzielt
werden. Dies ist mit den derzeit geltenden Gebühren nicht möglich.
Ab dem 01.10.2010 ist deshalb eine
moderate Erhöhung der seit 2007 konstanten Gebühren vorgesehen.
Die Berechnung der Gebühren 2010
erfolgt auf der Basis der Gebühren vom 01.01.2007. Diese wurden zunächst um 3 %
erhöht und danach auf „glatte Beträge“ gerundet.
Die Vorlage wurde im
Kulturausschuss am 25.01.2010 beraten und einstimmig an den Kreistag zur
Beschlussfassung verwiesen.