Betreff
Beteiligungsrecht der kreisangehörigen Städte/Gemeinden bei der Aufstellung der Haushaltssatzung des Rhein-Kreises Neuss gem. § 55 KrO. NRW
Vorlage
20/0340/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

In Kenntnis der vorliegenden Stellungnahmen der Bürgermeister/in der Städte Grevenbroich und Korschenbroich, die auch der Kreistag zum Gegenstand seiner Beratungen gemacht hat, wird der Haushaltsentwurf 2010 der abschließenden Beschlussfassung zugeführt.


Sachverhalt:

Nach § 55 der Kreisordnung NRW sind bei der Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in geeigneter Weise zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, zu allen Inhalten der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen, insbesondere zur vorgesehenen Höhe des Umlagesatzes, Stellung zu nehmen.

 

Über Einwendungen der kreisangehörigen Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Die kreisangehörigen Gemeinden können verlangen, dass der Kreis ihnen das Beratungsergebnis mitteilt und begründet.

 

Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss erhielten Informationen über die Eckdaten zum Entwurf der Haushaltssatzung 2010 in der Bürgermeisterkonferenz am 03.12.2009. Mit Schreiben vom 10.12.2009 wurde den kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss der Entwurf der Haushaltssatzung 2010 nebst Anlagen zugeleitet mit dem gleichzeitigen Hinweis auf das Recht zur Stellungnahme gem. § 55 KrO. NRW.

 

Eine Stellungnahme der Stadt Korschenbroich ging am 16.02.2010, der Stadt Grevenbroich am 18.02.2010 bei der Kreisverwaltung ein. Weitere Stellungnahmen lagen zum Zeitpunkt des Versandes nicht vor.

 

Der Finanzausschuss hat die Stellungnahmen begrüßt und diese in die Etatberatungen am 22.02.2010 einbezogen. Er empfiehlt dem Kreistag folgenden