Betreff
Zahlungstermine der Kreisumlage
Vorlage
20/0343/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt folgende Änderung des § 7 der Haushaltssatzung 2010:

 

“Die Kreisumlage und die Mehrbelastungen sind mit je einem Viertel zum 15.02./15.05./15.08. und 15.11. zu zahlen.”


Sachverhalt:

§ 7 des Entwurfes der Haushaltssatzung 2010 regelt die Zahlungsmodalitäten der Kreisumlage. Die Kreisumlage und Mehrbelastungen sind bislang mit je einem Zwölftel zum 15. eines jeden Monats zu zahlen.

 

Um den Städten und Gemeinden die Finanzierung der Kreisumlage zu erleichtern, sollen die Zahlungstermine den gemeindlichen Steuerterminen = 15.02./15.05./15.08./15.11. angepasst werden.

 

Hierzu muss die Haushaltssatzung in § 7 entsprechend geändert werden.

 

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 22.02.2010 über die Zahlungstermine der Kreisumlage beraten und dem Kreistag empfohlen, wie folgt zu beschließen.