Betreff
Neubau einer Ringerhalle
Vorlage
52/0399/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:


Sachverhalt:

Der AC Ückerath ist seit Jahrzehnten ein äußerst erfolgreicher Sportverein in Dormagen. Durch seine hervorragende leistungsorientierte Arbeit hat er sich in der Spitzengruppe der deutschen Ringervereine etabliert. Zahlreiche nationale und internationale Erfolge bis hin zur Teilnahme an den Olympischen Spielen sind ein Beleg für die Ausnahmestellung des Vereins. In den Jahren 2000 und 2007 wurde der AC Ückerath mit dem Grünen Band für vorbildliche Talentförderung ausgezeichnet. Mit der Anerkennung als Bundesstützpunkt weibliches Ringen zum 01.09.2009 hat der Deutsche Ringerbund diese Arbeit gewürdigt. Damit verbunden sind auch die Ausweitung der Talentsuche sowie eine nachhaltige Schwerpunktbetreuung dieser Talente in Richtung der Olympischen Spiele 2012 und 2016. Zurzeit trainieren in Dormagen 48 Kaderathletinnen, davon 25 vom AC Ückerath.

Voraussetzung hierfür war jedoch u. a. auch die Zusage, die Trainingsbedingungen durch den Neubau einer Ringerhalle zu verbessern. Die vorhandene Halle ist mit 90 m² zu klein, die bauliche Substanz völlig veraltet (u. a sind die Bedingungen im Umkleide- und Hygienebereich katastrophal).
Das Land NRW ist bereit, den Neubau mit einem 80% Landeszuschuss zu fördern. Auf Grund der schwierigen Haushaltslage sieht sich die Stadt Dormagen jedoch nicht in der Lage, den notwendigen Eigenanteil der Baukosten zu leisten.

Sollte die Halle nicht gebaut werden, wird in 2012 die Aberkennung als Bundesstützpunkt erfolgen. Dies hätte nicht nur für den Ringersport weitreichende Konsequenzen. Das Land NRW stellt zurzeit seine Förderstrukturen im Leistungssport um. So werden u.a. regionale Leistungssportzentren geschaffen. Der Rhein-Kreis Neuss erfüllt mit seinen Standorten in Dormagen aber auch in Neuss und Kaarst-Büttgen diese Kriterien. Eines davon ist aber das Vorhandensein eines Bundesstützpunktes. Da der Bundesstützpunkt in Dormagen der einzige echte Stützpunkt im Kreisgebiet ist, hätte eine Aberkennung somit auch weitreichende Folgen hinsichtlich einer zukünftigen Landesförderung.

In der Sitzung des Kreisausschusses wird der Landrat ein Konzept vorlegen, unter welchen Rahmenbedingungen der Bau der Ringerhalle durch den Rhein-Kreis Neuss erfolgen kann.