Betreff
Auslobung eines Integrationspreises - Einzelheiten des Wettbewerbes und Besetzung der Jury
Vorlage
50/0405/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss des Rhein-Kreises Neuss beschließt die als Anlage 1 zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegenden Kriterien zur Verleihung eines Integrationspreises durch den Rhein-Kreis Neuss als Rahmenbedingungen für die Vergabe des Integrationspreises, ebenso wie die Anlagen 2 (Flyer) und 3 (Bewerbungsunterlagen).

Weiterhin beschließt der Kreisausschuss des Rhein-Kreises Neuss, dass eine unabhängige Jury über die Verleihung des Integrationspreises entscheiden soll, welcher der Allgemeine Vertreter des Landrates, der Vorsitzende des Sozial- und Gesundheitsausschusses sowie je ein Mitglied der im Kreistag vertretenen Fraktionen angehören sollen.

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss wird beauftragt, in seiner Sitzung am 27.05.2010 die Vertreter der im Kreistag vertretenen Fraktionen für die Besetzung der Jury festzulegen.


Sachverhalt:

Um die in der Sitzung des Kreistages vom 10.12.2008 einstimmig abgegebene „Erklärung für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ durch konkrete Maßnahmen zu fördern, hat der Sozial- und Gesundheitsausschuss nach Vorberatungen im Kreistag und Kreisausschuss am 03.09.2009 einstimmig beschlossen, einen Integrationspreis durch den Rhein-Kreis Neuss auszuloben.

 

Es wurde zunächst dargestellt, dass die vom Rhein-Kreis Neuss durch Zuschüsse zur Integrationsarbeit geförderten Wohlfahrtsverbände im Rahmen der Projektarbeit bereits vielfach bürgerschaftliches und demokratisches Engagement auf dem Gebiet der Integration von Migranten fördern und anerkennen. Dennoch wurde auf die Notwendigkeit verwiesen, in 2010 einen Integrationspreis auszuschreiben, um Ausweitungen dieses Engagements zu fördern. Über die Ausgestaltung des Wettbewerbes sollte eine fraktionsübergreifende Beratung erfolgen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Ausschreibung entsprechend vorzubereiten und hierfür Mittel bereitzustellen.

 

Der Vorschlag der Verwaltung, die Rahmenbedingungen für die Vergabe des Integrationspreises durch Kriterien festzuschreiben und darüber im Sozial- und Gesundheitsausschuss zu beschließen, um so die geforderte fraktionsübergreifende Abstimmung zu erreichen, wurde in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 02.02.2010 wegen weiterem Beratungsbedarf zunächst von der Tagesordnung genommen.

Die Kriterien sollen die Vorgehensweise bei der Ausschreibung festzulegen. Ein entsprechender Entwurf („Kriterien zur Verleihung eines Integrationspreises durch den Rhein-Kreis Neuss“) ist der Einladung beigefügt (siehe Anlage 1 zu diesem Punkt der Tagesordnung).

 

Es wird nunmehr vorgeschlagen, die Angelegenheit im Kreisausschuss zu beschließen. Ein Beschluss im Sozial- und Gesundheitsausschuss könnte frühestens in der Sitzung am 27.05.2010 herbeigeführt werden und müsste in der Sitzung des Kreisausschusses am 16.06.2010 noch bestätigt werden. Dies würde die Durchführung des Wettbewerbes noch in diesem Jahr in Frage stellen.

 

Es ist vorgesehen, auf die Ausschreibung durch eine Pressemitteilung und Veröffentlichung auf der Internetseite des Rhein-Kreises Neuss sowie durch Flyer und Plakate aufmerksam zu machen.

Der Entwurf des Flyers und der Entwurf der Bewerbungsunterlagen sind als Anlagen 2 und 3 zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügt.

 

Nach erfolgter Ausschreibung und Eingang der Bewerbungsunterlagen soll eine unabhängige Jury über die Verleihung des Integrationspreises des Rhein-Kreises Neuss entscheiden. Näheres ist in den Kriterien zur Verleihung eines Integrationspreises durch den Rhein-Kreis Neuss geregelt.

 

Für die Besetzung der Jury werden folgende Personen vorgeschlagen:

  • der Allgemeine Vertreter des Landrates
  • der Vorsitzende des Sozial- und Gesundheitsausschusses
  • je ein Mitglied der im Kreistag vertretenen Fraktionen.

 

Die namentliche Benennung der Vertreter der Fraktionen wird in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 27.05.2010 erfolgen.