Betreff
Erstellung einer Bodenfunktionsbewertungskarte
Vorlage
68/0494/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Optimierung der Grundlagendaten in der Unteren Bodenschutzbehörde zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 


Sachverhalt:

Der Boden mit seinen natürlichen Funktionen dient Menschen, Tieren und Pflanzen als Lebensgrundlage und als Lebensraum. Die Bodenschutzgesetzgebung fordert daher, die Bodenfunktionen nachhaltig zu sichern bzw. wiederherzustellen. Ein weiteres Hauptziel: Der Schutz der Böden, die die Bodenfunktionen in besonderem Maße erfüllen. Die Umsetzung dieser gesetzlichen Forderungen zählen zu den wesentlichen Aufgaben einer Unteren Bodenschutzbehörde (UBB).

 

Wichtige natürliche Funktionen hat der Boden unter anderem:

  • Für den Wasserhaushalt (z. B. bei der Speicherung von Niederschlägen),
  • Für den Nährstoffkreislauf (z. B. als Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft)
  • Bei der Filterung und Pufferung von Stoffen (z. B. zum Schutz des Grundwassers)

Bodenfunktionsbewertungen sind zudem eine wesentliche Grundlage für die Bewertung der Auswirkungen bei Eingriffen auf das Schutzgut Boden. Diese Bewertungen zum nachhaltigen Schutz der Böden sind in verschiedenen Planungsebenen von Bedeutung:

 

  • Regionalplanung,
  • Landschaftsplanung,
  • Bauleitplanung,
  • Strategische Umweltprüfung (SUP),
  • Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und
  • Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Eine solide und belastbare Bewertung der Bodenfunktionen kann eine UBB allerdings nur vornehmen, wenn wichtige Grundlagendaten recherchiert bzw. ausgewertet werden oder gar kostenintensive Bodenuntersuchungen durchgeführt werden. Dieses bedeutet oft auch einen hohen Personal- und Zeitaufwand.

Es gibt jedoch eine Alternative: Die Digitalisierung sämtlicher verfügbarer Daten, die zur Bewertung der Bodenfunktionen im Rhein-Kreis Neuss vonnöten sind, z. B. analoger Karten und Bodenprofile. Diese digitalisierten Basisdaten können dann schnell und präzise vom PC aus direkt am Arbeitsplatz abgerufen werden. Der Kreis Mettmann, der Oberbergische Kreis, Städte wie Aachen, Mülheim und Münster arbeiten bereits seit geraumer Zeit erfolgreich mit solchen digitalen Bodenfunktionsbewertungskarten.

 

Die UBB des Rhein-Kreises Neuss hat in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV), dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sowie dem Geologischen Dienst ein eigenes Konzept erarbeitet, welches eine einfache, vertiefte, schnelle und nachvollziehbare Bewertung der verschiedenen Bodenfunktionen erlaubt. Der Arbeitsaufwand wird erheblich reduziert, die Effizienz steigt. Das Land NRW hat sich bereit erklärt, die Arbeiten zur Erstellung einer digitalen Bodenfunktionsbewertungskarte zu 80 % zu fördern.

Insgesamt entstehen Kosten in Höhe von 60.000 €, der Landeszuschuss beträgt 48.000 €, der Kreisanteil 12.000 €. Die Arbeiten werden 2 Jahre in Anspruch nehmen. Ausreichende Haushaltsmittel für den Kreisanteil in Höhe von 6.000 € pro Jahr stehen auf der Haushaltsstelle „Maßnahmen zum Bodenschutz“ zur Verfügung.