Betreff
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
40/0510/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag, gemäß § 5 Kreisordnung NRW die vorliegende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss zu beschließen.

 


Sachverhalt:

An allen Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss wird den Schülerinnen und Schülern eine Mittagsverpflegung angeboten.

 

Da an den Schulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung der Unterricht am Freitag bereits um 12:30 Uhr endet, beschränkt sich die Mittagsverpflegung auf die Tage Montag bis Donnerstag. An der Joseph-Beuys-Schule erhalten die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe an allen Unterrichtstagen ein Mittagessen. Den Schülern der Sekundarstufe I wird ein Mittagessen angeboten, wenn sie nachmittags Unterricht haben. An der Michael-Ende-Schule nehmen die Kinder, die zum offenen Ganztag angemeldet sind, von montags bis freitags an der Mittagsverpflegung teil.

 

Das Mittagessen wird in der Regel von unterschiedlichen Caterern angeliefert. Die Kosten pro Mittagessen liegen zwischen 3,00 und 3,30 €. Die Erziehungsberechtigten beteiligen sich an den Kosten der Mittagsverpflegung mit einem Beitrag von 2,50 € pro Verpflegungstag. Für Hilfeempfänger gilt eine ermäßigter Beitragssatz von 1,00 €.

 

Rechtsgrundlage für die Beiträge der Erziehungsberechtigten ist bisher ein Kreistagsbeschluss vom 20.11.2006. Die Beiträge gelten zurzeit als privatrechtliche Entgelte, die der Kreistag gemäß § 26 Abs. 1 h) festsetzen kann.

 

Leider hat sich gezeigt, dass rund ein Drittel der Zahlungspflichtigen ihre Beiträge nicht oder nicht in voller Höhe zahlen. Die Beitreibung offener Forderungen setzt einen vollstreckbaren Titel voraus, der vor Gericht erwirkt werden muss.

 

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Beiträge künftig als öffentlich-rechtlichen Gebühr auf Grund einer Satzung zu erheben. In diesem Fall ist der Zahlungsbescheid der Vollstreckungstitel, so dass nicht in jedem Einzelfall das Gericht eingeschaltet werden muss. Die Vollstreckung wird vom Ablauf her einfacher und effektiver. Die Kreiskasse verweist auf positive Erfahrungen mit anderen Satzungen, z. B. für die Jugendmusikschule, den Rettungsdienst oder die Abfallentsorgung.

 

Der vom Rechtsamt des Rhein-Kreises Neuss geprüfte Entwurf einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss ist als Anlage beigefügt.