Betreff
Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW vom Haushaltsjahr 2009 nach 2010 im Rahmen des Jahresabschlusses 2009
Vorlage
20/0515/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag nimmt die gemäß § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung NRW vorgelegte Übersicht der nach § 22 Abs. 1-3 Gemeindehaushaltsverordnung NRW vorgenommenen Ermächtigungsübertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Haushaltsjahres 2010 zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW ist dem Kreistag eine entsprechende Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen mit den Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan vorzulegen. Die gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von Haushaltsjahr 2009 nach 2010 übertragenen Ermächtigungen haben im Abschlussjahr 2009 keinen Einfluss auf das Jahres-ergebnis. 2010 führen sie zu einer Erhöhung der Planungspositionen, wodurch sich dann bei Inanspruchnahme eine Auswirkung auf das Jahresergebnis 2010 ergeben kann. Die Kreis-umlage ist hiervon nicht tangiert.  

 

Die von Haushaltsjahr 2009 übertragenen Ermächtigungen erhöhen die Planungspositionen des Jahres 2010 wie folgt:

 

 

AUFWENDUNGEN                                                                         1.618.058,68 €

AUSWIRKUNGEN AUF DEN ERGEBNISPLAN 2010                                1.618.058,68 €

 

AUSZAHLUNGEN AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT                        2.256.882,55 €

AUSZAHLUNGEN AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT                                3.792.428,16 €

AUSWIRKUNG AUF DEN FINANZPLAN 2010                                                 6.049.310,71 €  

 

Für die Ermächtigungsübertragungen bei den Aufwendungen wurde gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO NRW innerhalb des Eigenkapitals eine zweckgebundene Deckungsrücklage in Höhe von 1.618.058,68 € (Vorjahr: 1.110.458,83 €) gebildet.

 

 

Bezüglich der Gesamtübersicht, der übertragenen Ermächtigungen mit den entsprechenden Begründungen, wird auf die Einladung zur Sitzung des Kreissausschusses am 16.06.2010 verwiesen.

 

Der Kreisausschuss wird die vorgelegten Ermächtigungsübertragungen in seiner Sitzung am 16.06.2010 beraten.