Betreff
Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW vom Haushaltsjahr 2009 nach 2010 im Rahmen des Jahresabschlusses 2009
Vorlage
20/0516/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Dem Kreistag ist gemäß § 22 Abs. 4 GemHVO NRW eine Übersicht über die Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan 2010 vorzulegen.

 

Der Kreisausschuss nimmt die Übersicht, der gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von Haushaltsjahr 2009 nach 2010 übertragenen Ermächtigungen, zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt eine entsprechende Beschlussfassung durch den Kreistag.

 


Sachverhalt:

Nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW ist dem Kreistag eine entsprechende Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen mit den Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan vorzulegen. Die gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von Haushaltsjahr 2009 nach 2010 übertragenen Ermächtigungen haben im Abschlussjahr 2009 keinen Einfluss auf das Jahres-ergebnis. 2010 führen sie zu einer Erhöhung der Planungspositionen, wodurch sich dann bei Inanspruchnahme eine Auswirkung auf das Jahresergebnis 2010 ergeben kann. Die Kreis-umlage ist hiervon nicht tangiert.  

 

Die von Haushaltsjahr 2009 übertragenen Ermächtigungen erhöhen die Planungspositionen des Jahres 2010 wie folgt:

 

 

AUFWENDUNGEN                                                                         1.618.058,68 €

AUSWIRKUNGEN AUF DEN ERGEBNISPLAN 2010                                1.618.058,68 €

 

AUSZAHLUNGEN AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT                        2.256.882,55 €

AUSZAHLUNGEN AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT                                3.792.428,16 €

AUSWIRKUNG AUF DEN FINANZPLAN 2010                                                 6.049.310,71 €  

 

Für die Ermächtigungsübertragungen bei den Aufwendungen wurde gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO NRW innerhalb des Eigenkapitals eine zweckgebundene Deckungsrücklage in Höhe von 1.618.058,68 € (Vorjahr: 1.110.458,83 €) gebildet.

 

Eine Gesamtübersicht, der übertragenen Ermächtigungen mit den entsprechenden Be-
gründungen, ist in der Anlage beigefügt.