Beschlussempfehlung:
Dem Kreistag ist gemäß § 22 Abs. 4 GemHVO NRW eine Übersicht über die Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan 2010 vorzulegen.
Der Kreisausschuss nimmt die Übersicht, der gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von Haushaltsjahr 2009 nach 2010 übertragenen Ermächtigungen, zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt eine entsprechende Beschlussfassung durch den Kreistag.
Sachverhalt:
Nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW ist dem Kreistag eine entsprechende Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen mit den Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan vorzulegen. Die gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von Haushaltsjahr 2009 nach 2010 übertragenen Ermächtigungen haben im Abschlussjahr 2009 keinen Einfluss auf das Jahres-ergebnis. 2010 führen sie zu einer Erhöhung der Planungspositionen, wodurch sich dann bei Inanspruchnahme eine Auswirkung auf das Jahresergebnis 2010 ergeben kann. Die Kreis-umlage ist hiervon nicht tangiert.
Die von Haushaltsjahr 2009 übertragenen Ermächtigungen erhöhen die Planungspositionen des Jahres 2010 wie folgt:
AUFWENDUNGEN 1.618.058,68 €
AUSWIRKUNGEN AUF DEN ERGEBNISPLAN 2010 1.618.058,68 €
AUSZAHLUNGEN AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT 2.256.882,55 €
AUSZAHLUNGEN AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT 3.792.428,16 €
AUSWIRKUNG AUF DEN FINANZPLAN 2010 6.049.310,71 €
Für die Ermächtigungsübertragungen bei den Aufwendungen wurde gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO NRW innerhalb des Eigenkapitals eine zweckgebundene Deckungsrücklage in Höhe von 1.618.058,68 € (Vorjahr: 1.110.458,83 €) gebildet.
Eine Gesamtübersicht, der
übertragenen Ermächtigungen mit den entsprechenden Be-
gründungen, ist in der Anlage beigefügt.