Betreff
8. Änderung des Landschaftsplanes Rhein-Kreis Neuss, Teilabschnitt I - Neuss -
hier: Beschlussfassung des Kreistages zu den Anregungen und Bedenken aus der Offenlage und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie Satzungsbeschluss durch den Kreistag
Vorlage
61/0520/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange aus dem Beteiligungsverfahren zur 8. Änderung des Landschaftsplanes I – Neuss – und beschließt, gem. § 16 und § 27 in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 25.08.2000, S. 568) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2007 (GV NRW, S. 227) die 8. Änderung des Landschaftsplanes Rhein-Kreis Neuss, Teilabschnitt I – Neuss – in der zur Sitzung vorgelegten Fassung vom 01.06.2010 (Anlage 3) als Satzung.


Sachverhalt:

Gegenstand der 8. Änderung des Landschaftsplanes Teilabschnitt I – Neuss – ist die Einbeziehung der Fläche des Sportplatzes westlich der „Erprather Straße“ und nördlich „Am Erprather Weg“ in das LSG 6.2.2.7 „Erftaue mit Niederungstal und Gillbachniederung“ (Anlage 1).

In seiner Sitzung am 25.03.2009 beauftragte der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss die Verwaltung den Auslegungsentwurf für die 8. Änderung des Landschaftsplanes Teilabschnitt I – Neuss – zu erarbeiten und das Beteiligungsverfahren gem. § 27 a und 27 c Landschaftsgesetz NRW durchzuführen. Der Auslegungsentwurf ist gegenüber dem Vorentwurf der frühzeitigen Beteiligung unverändert geblieben.

 

Die öffentliche Auslegung sowie die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur 8. Änderung des Landschaftsplanes I – Neuss – gem. § 27 a und 27 c LG NRW erfolgte in der Zeit vom 04.05.2009 bis 05.06.2009.

Es wurden keine Bedenken oder Anregungen von Bürgern vorgetragen.

Die Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange wurden von der Verwaltung geprüft. Das Ergebnis der Abwägung ist in die Stellungnahmen der Verwaltung eingeflossen und ist im Einzelnen den jeweilig wiedergegebenen Anregungen und oder Bedenken der Einwender (Anlage 2) zugeordnet.

 

Aus den Anregungen und Bedenken ergibt sich keine Änderung des Auslegungsentwurfes für die 8. Änderung des Landschaftsplanes Teilabschnitt I – Neuss –.

 

Der vorgelegte Satzungsentwurf (Anlage 3) bleibt gegenüber dem Auslegungsentwurf unverändert.

 

Gemäß Beschluss vom 01.06.2010 empfiehlt der Planungs- und Umweltausschuss dem Kreistag folgende Beschlussfassung: