Betreff
Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses KA/20100421/Ö10 vom 21.04.2010 über den Neubau einer Ringerhalle
Vorlage
52/0526/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag genehmigt den Beschluss KA/20100421/Ö10 vom 21.04.2010.


Sachverhalt:

a) Der Kreisausschuss fasste in seiner Sitzung am 21.04.2010 folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

1 a) Der Rhein-Kreis Neuss errichtet eine Ringerhalle am Standort Berufsbildungszentrum
Dormagen. Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 50 Abs. 3 KrO NRW stimmte der Kreisausschuss der außerplanmäßigen Auszahlung im Produkt 080421010 „Sportförderung“ in Höhe von 695.800,00 € zu.

Die Deckung ist folgendermaßen gewährleistet:
Zuwendungen des Landes (80%)     556.640,00 €
Zuwendungen des AC Ückerath         59.977,96 €
Einsparungen im Sportbudget            40.000,00 €
Deckung aus dem Gesamthaushalt    39.182,04 €

b) Der Kreistag/Kreisausschuss erwartet, dass entsprechend der Zusage des Bürgermeisters Peter-Olaf Hoffmann und des AC Ückerath 1961 e.V. die Betriebsträgerschaft übernommen und damit die Finanzierung der Betriebskosten sichergestellt wird.

Die Kreisverwaltung wird einstimmig aufgefordert, die Aufgabenwahrnehmung in der Sportförderung zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und den Städten und Gemeinden darzulegen und zu überprüfen. Dazu gehört:
- insbesondere die Finanzierung besonders bedeutsamer Sportstätten
- die Förderung von Spitzensport und neuen Sportarten in Abstimmung und Verbindung mit
  dem Breitensport vor Ort und in den Vereinen
- Schaffung klarer Strukturen der Aufgabenwahrnehmung und Vermeidung von
  Doppelstrukturen