Beschlussempfehlung:
Der Kreistag genehmigt den Beschluss KA/20100421/Ö10 vom 21.04.2010.
Sachverhalt:
a) Der Kreisausschuss fasste in seiner Sitzung am 21.04.2010 folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
1
a) Der Rhein-Kreis Neuss errichtet eine Ringerhalle am Standort
Berufsbildungszentrum
Dormagen. Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 50 Abs. 3 KrO NRW
stimmte der Kreisausschuss der außerplanmäßigen Auszahlung im Produkt 080421010
„Sportförderung“ in Höhe von 695.800,00 € zu.
Die Deckung ist folgendermaßen gewährleistet:
Zuwendungen des Landes (80%) 556.640,00
€
Zuwendungen des AC Ückerath 59.977,96
€
Einsparungen im Sportbudget 40.000,00
€
Deckung aus dem Gesamthaushalt 39.182,04
€
b) Der Kreistag/Kreisausschuss
erwartet, dass entsprechend der Zusage des Bürgermeisters Peter-Olaf Hoffmann
und des AC Ückerath 1961 e.V. die Betriebsträgerschaft übernommen und damit die
Finanzierung der Betriebskosten sichergestellt wird.
Die Kreisverwaltung wird einstimmig
aufgefordert, die Aufgabenwahrnehmung in der Sportförderung zwischen dem
Rhein-Kreis Neuss und den Städten und Gemeinden darzulegen und zu überprüfen.
Dazu gehört:
- insbesondere die Finanzierung besonders bedeutsamer Sportstätten
- die Förderung von Spitzensport und neuen Sportarten in Abstimmung und
Verbindung mit
dem Breitensport vor Ort und in den
Vereinen
- Schaffung klarer Strukturen der Aufgabenwahrnehmung und Vermeidung von
Doppelstrukturen