Betreff
Dringlichkeitsbeschluss zur Errichtung und Änderung von Bildungsgängen an den Berufsbildungszentren Neuss-Hammfeld und Neuss-Weingartstraße
Vorlage
40/0529/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeit gem. § 50 Abs. 3 KrO NRW, dass zum Schuljahr 2010/2011

 

  • am Berufsbildungszentrum Neuss-Hammfeld die Zügigkeit von Bildungsgängen wie folgt erhöht wird:

 

Bildungsgang                                                               Zügigkeit                      Zügigkeit
                                       bisher                     künftig

 

Duale Bildungsgänge

 

Anlagenmechaniker Sanitär-Heizung-Klimatechnik             2                                  3

Elektroniker Betriebstechnik                                                         2                                  3

Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik                                2                                  3

Fachinformatiker Anwendungsentwicklung/
    Fachinformatiker Systemintegration/
    Informations- und Telekommunik.system- Elektroniker
    (gemeinsame Beschulung)                                                      2                                  3

Industriemechaniker                                                                   2                                  3

Maler und Lackierer, Fachrichtung Gestaltung/                              2                                  3
    Instandhaltung

Mechatroniker                                                                            1                                  2

Metallbauer (Fachrichtung Konstruktionstechnik)/
    Teilezurichter (gemeinsame Beschulung)                                  2                                  3

Tischler                                                                                     2                                  3

 

Vollzeitbildungsgänge

 

Berufsorientierungsjahr Metalltechnik                                           2                                  4

Berufsgrundschuljahr Elektrotechnik                                             2                                  3

Berufsgrundschuljahr Metalltechnik                                              2                                  3

Berufsgrundschuljahr Gestaltung                                                  2                                  3

Höh. Berufsfachschule Metalltechnik                                             4                                  6
    (APO BK Anlage C 5)

Höh. Berufsfachschule Elektrotechnik                                            2                                  5
    (APO BK Anlage C 5)

Höh. Berufsfachschule Gestaltung                                     1                                  2
    (APO BK Anlage C 5)

Informationstechnische Assistenten                                              2                                  4
    (APO BK Anlage C 1)

Berufliches Gymnasium Elektrotechnik                                          1                                  2
    (APO BK Anlage D 15)

Fachoberschule Elektrotechnik (Klasse 12 B, Teilzeit)                     1                                  2
    (APO BK Anlage C 11)



  • am Berufsbildungszentrum-Neuss-Hammfeld ein Berufliches Gymnasium mit dem Schwerpunkt Maschinenbautechnik errichtet wird (Anlage D 20 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO BK). Der Bildungsgang soll einzügig mit der Option der Zweizügigkeit angeboten werden,

  • am Berufsbildungszentrum Neuss-Hammfeld ein einjähriger Lehrgang der Berufsfachschule für Hochschulzugangsberechtigte mit dem fachlichen Schwerpunkt Metalltechnik errichtet wird (Anlage C 6 APO BK). Der Bildungsgang soll einzügig mit der Option der Zweizügigkeit angeboten werden,

 

  • am Berufsbildungszentrum Neuss-Weingartstraße eine Fachklasse eingerichtet wird, die den Auszubildenden der kaufmännischen Berufe neben dem Berufsschulabschluss die Fachhochschulreife vermittelt (Anlage A 3.2 APO BK). Der Bildungsgang soll einzügig mit der Option der Zweizügigkeit angeboten werden.

 

Die Beschlüsse sollen auch für die Folgejahre gelten.


Sachverhalt:

Die Errichtung und Änderung von Bildungsgängen an den Berufsbildungszentren (Berufskollegs) muss vom Schulträger beschlossen und der Bezirksregierung Düsseldorf zur Genehmigung vorgelegt werden. Dies gilt auch für die Bildungsgänge des dualen Systems der betrieblichen Ausbildung mit begleitendem Besuch der Berufsschule. Nach Abschaffung der Schulbezirke für Berufsschulen soll die Genehmigungspflicht gewährleisten, dass stabile Fachklassen gebildet werden.

 

Einige Anträge auf Errichtung und Änderung von Bildungsgängen an den Berufskollegs wurden bereits in der Sitzung des Kreistages am 10.03.2010 beraten. Seitdem sind weitere Anträge vorgelegt worden.

 

Erhöhung der Zügigkeit von Bildungsgängen am BBZ Neuss-Hammfeld

 

Für die Berufskollegs und deren Schulträger ist es im Vorfeld eines neuen Schuljahres schwer abschätzbar, wie viele Auszubildende von den Unternehmen angemeldet werden, in welchen Berufen ausgebildet wird und wie viele Jugendliche sich für einen Vollzeitbildungsgang entscheiden. Um vor diesem Hintergrund flexibel über die Aufnahme neuer Schülerinnen und Schüler entscheiden zu können, beantragt das BBZ Neuss-Hammfeld für die meisten der dort eingerichteten Bildungsgänge eine Erhöhung der Zügigkeit. Hiermit soll verhindert werden, dass Anmeldungen nicht angenommen werden können, weil ansonsten die genehmigte Zügigkeit überschritten würde.

 

Die Stadt Mönchengladbach erhebt Einwände gegen die beabsichtigte Erhöhung der Zügigkeit einiger dieser Bildungsgänge, da diese auch am Berufskolleg Rheydt-Mülfort geführt und u. a. von Jugendlichen aus dem Rhein-Kreis Neuss besucht werden. Nach Auffassung der Stadt Mönchengladbach könnte sich die geplante Erhöhung der Zügigkeit in Neuss negativ auf die Schülerzahlentwicklung in Rheydt-Mülfort auswirken und die dort genehmigten Zügigkeiten gefährden. Ein klärendes Gespräch der beiden Schulträger hat stattgefunden. Abschließend wird hierüber mit der Bezirksregierung gesprochen.

 

 

Errichtung eines Beruflichen Gymnasiums mit dem Schwerpunkt Maschinenbautechnik am Berufsbildungszentrum Neuss-Hammfeld

 

Das Berufsbildungszentrum Neuss-Hammfeld beantragt, zum Schuljahr 2010/2011 das Berufliche Gymnasium mit dem Schwerpunkt Elektrotechnik um einen Bildungsgang mit dem Schwerpunkt Maschinenbautechnik zu ergänzen.

 

Die Zahl der Hochschulabgänger mit einem abgeschlossenen Ingenieurstudium reicht nicht aus, um den Bedarf der Wirtschaft an Ingenieuren zu decken. Der Bildungsgang soll dazu beitragen, junge Menschen auf ein Ingenieurstudium vorzubereiten. Da die BA Hessische Berufsakademie ab dem Wintersemester 2010/2011 am Berufsbildungszentrum Neuss-Hammfeld einen berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang Maschinenbau anbietet, hätten die Absolventen des Beruflichen Gymnasiums mit dem Schwerpunkt Maschinenbautechnik die Möglichkeit, nahtlos ein Ingenieurstudium zu beginnen. Der Bildungsgang dient aber auch der Vorbereitung auf ein Ingenieurstudium an anderen Hochschulen.

 

Nach einer Bedarfsanalyse im Rahmen des Anmeldeverfahrens für das kommende Schuljahr soll der Bildungsgang einzügig mit der Option der Zweizügigkeit angeboten werden.

 

Errichtung eines einjährigen Lehrgangs der Berufsfachschule für Hochschulzugangsberechtigte am Berufsbildungszentrum Neuss-Hammfeld

 

Das Berufsbildungszentrum Neuss-Hammfeld beantragt, zum Schuljahr 2010/2011 einen einjährigen Lehrgang der Berufsfachschule für Hochschulzugangsberechtigte mit dem fachlichen Schwerpunkt Metalltechnik anzubieten.

 

Der Bildungsgang richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit Abitur oder Fachhochschulreife, die auf einen Studienplatz warten oder sich vor der Entscheidung für ein Ingenieurstudium zunächst orientieren wollen, ob die Fachrichtung Metalltechnik für sie in Frage kommt.

 

Wie das Berufliche Gymnasium mit dem Schwerpunkt Maschinenbautechnik soll der Bildungsgang dazu beitragen, Interesse für ein Ingenieurstudium zu wecken und die Interessenten durch die Vermittlung von Fachkenntnissen auf ein solches Studium vorzubereiten.

 

Auf Grund einer entsprechenden Nachfrage während des Anmeldeverfahrens soll der Bildungsgang einzügig mit der Option der Zweizügigkeit angeboten werden.

 

 

Vermittlung der Fachhochschulreife in Fachklassen des dualen Systems am BBZ Neuss-Weingartstraße

 

Das Berufsbildungszentrum Neuss-Weingartstraße beabsichtigt, zum Schuljahr 2010/2011 den Auszubildenden mit Fachoberschulreife im Rahmen eines erweiterten Berufsschulunterrichts gemäß Anlage A 3.2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO BK) die Fachhochschulreife zu vermitteln.

 

Das Angebot richtet sich an die Auszubildenden aller kaufmännischen Berufe, für die am BBZ Neuss-Weingartstraße Fachklassen gebildet worden sind. Ziel ist es, durch die Doppelqualifikation „Berufsausbildung und Fachhochschulreife“ bereits während der Berufsausbildung zukünftige Führungskräfte zu fördern, indem (neben den fachlichen Kompetenzen und den soft skills) auch die für ein Fachhochschulstudium erforderlichen Lern- und Arbeitstechniken vermittelt werden.

 

Wer die Doppelqualifikation erworben hat, kann anschließend an einer Fachhochschule einen Bachelor-Studiengang beginnen.

 

Der wöchentliche Berufsschulunterricht wird von 12 auf 14 Stunden erhöht. Auf drei Ausbildungsjahre verteilt steigt die Zahl der Unterrichtsstunden gegenüber der reinen Berufsschule von 1.440 auf 1.680 Stunden.

 

Die Auszubildenden, die sich für die Doppelqualifikation entscheiden, werden für die Fächer des berufsübergreifenden Lernbereiches sowie für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch des Differenzierungsbereiches in einer separaten Fachklasse zusammengefasst. Diese Fachklasse, die bei erfolgreichem Abschluss zum Berufsschulabschluss und zur Fachhochschulreife führt, soll einzügig mit der Option der Zweizügigkeit  angeboten werden.

 

Bisher können kaufmännische Auszubildende die Fachhochschulreife erwerben, indem sie vor der Berufsausbildung die Höhere Handelsschule oder nach der Berufsausbildung die Fachoberschule Klasse 12 besuchen. Auf diesen beiden Wegen erlangen die Jugendlichen die Doppelqualifikation „Berufsausbildung und Fachhochschulreife“ in 4 bis 5,5 Jahren. Gegenüber beiden Alternativen bietet der neue dreijährige Bildungsgang den Vorteil der Zeitersparnis.

 

Die Bezirksregierung Düsseldorf hält das vorgeschlagene Konzept zur Vermittlung der Fachhochschulreife in Fachklassen des dualen Systems nicht für genehmigungsfähig. Das Zusatzangebot ist nach Auffassung der Bezirksregierung nur für jeweils eine Fachklasse zulässig. Die Verwaltung beabsichtigt, über die strittigen Punkte ein Gespräch mit der Bezirksregierung zu führen.

 

Beratung in Schulausschuss und Berufsschulbeirat

 

Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 12.04.2010 über die o. g. Bildungsgänge beraten und dem Kreistag einstimmig empfohlen, die Errichtung bzw. Änderung dieser Bildungsgänge zu beschließen. Der Berufsschulbeirat hat dies am 10.05.2010 einstimmig befürwortet.

 

Weiteres Vorgehen

 

Die Bezirksregierung Düsseldorf benötigt im laufenden Genehmigungsverfahren möglichst schnell einen Errichtungsbeschluss für die Bildungsgänge, um rechtzeitig vor Beginn des kommenden Schuljahres über die Genehmigung entscheiden zu können. Die betroffenen Schulen und Schüler sind daran interessiert, so bald wie möglich Planungssicherheit für das Schuljahr 2010/2011 zu erhalten.

 

Da der Kreistag vom 23.06.2010 auf den 14.07.2010 verschoben wird, entscheidet der Kreisausschuss im Wege der Dringlichkeit gem. § 50 Abs. 3 KrO NRW.

Die Entscheidung wird dem Kreistag in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.