Betreff
Verpflichtung sachkundiger Bürger
Vorlage
014/0547/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

entfällt


Sachverhalt:

Die Mitglieder des Kreistages wurden in der konstituierenden Sitzung nach § 46 Abs. 3 KrO NRW i. V. m. § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung vom Landrat eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Nach § 8 Abs. 4 der Hauptsatzung werden die sachkundigen Bürger in der konstituierenden Sitzung  bzw. bei erstmaliger Teilnahme an einer Ausschusssitzung vom Vorsitzenden verpflichtet.

Die Verpflichtung geschieht mit den Worten:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können

wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohl des Rhein-Kreises Neuss erfüllen werde.“

Die sachkundigen Bürger werden hierbei durch einmaliges Vorlesen dieser Formel

verpflichtet. Die Verpflichtung wird durch Erheben von den Sitzen bekräftigt. Über die

Verpflichtung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden und von

demjenigen, der verpflichtet wurde, zu unterzeichnen ist.