Betreff
Konjunkturpaket II der Bundesregierung
Vorlage
VI/0626/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss beschließt die Fortschreibung der Projektliste des Rhein-Kreises Neuss zum Konjunkturpaket II der Bundesregierung in der vorgelegten Fassung.

 

 


Sachverhalt:

Der Sitzungsbeilage beigefügt ist eine aktualisierte Übersicht der Projekte und Baumaßnahmen, die mit den Mitteln aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung realisiert werden. Zudem ist der Bearbeitungsstand der jeweiligen Maßnahme verzeichnet.

 

Auf Grundlage des Kostenstandes und der Submissionsergebnisse kann abgesehen werden, dass Restmittel im Bereich des Investitionsschwerpunktes Bildung i. H. v. ca. 65.000 Euro zur Verfügung stehen. Die Verwaltung schlägt vor, im Umfang des genannten Betrages folgende neue Maßnahmen in die Projektliste aufzunehmen:

BBZ Hammfeld

An der zum Berufsbildungszentrum Hammfelddamm gehörenden Sporthalle befindet sich ein Parkplatz welcher z. Zt. mit einer wassergebundenen Oberfläche (Schotter) versehen ist. Dies ist zum einen sehr pflegeintensiv und zum anderen mit dauerhaften Verschmutzungen für die Nutzer und Besucher verbunden.

 

Die Turnhalle wird sowohl für den Schulbetrieb als auch intensiv für den Vereinssport und weitere Sportveranstaltungen (Quirinus-Cup) genutzt. Es wird vorgeschlagen, die Fahrspuren mit einem bituminösen Oberbelag zu versehen. Die Parkbuchten verbleiben als wasser­gebundener Belag. Diese Ausführung hat sich an verschiedenen Objekten bewährt.

 

Kosten der Parkplatzbefestigung                                                      ca. 15.000 EUR

BBZ Grevenbroich

Im Berufsbildungszentrum Grevenbroich besteht in verschiedenen Bereichen Sanierungsbedarf. Neben den bereits begonnenen Sanierungsprojekten werden folgende Zusatzmaßnahmen vorgeschlagen:

 

Kosten der Sanierung WC-Anlagen                                                   ca. 25.000 EUR

und Erneuerung der Klassenraumbeleuchtung                                     ca. 25.000 EUR

 

Da alle genannten Maßnahmen planerisch von Mitarbeitern des Amtes für Gebäudewirtschaft (65) begleitet werden, entstehen keine weiteren Kosten für Honorare u. ä. Das vorgegebene Investitionsvolumen des Bundes wird auf der Grundlage der empfohlenen Fortschreibung eingehalten. Hierfür sind insbesondere die beiden letztgenannten Maßnahmen geeignet, da der Ausbau von WC-Anlagen und Klassenraumbeleuchtungen eines nur geringen planerischen Vorlaufs bedarf und ggf. auf einen Teil der Räumlichkeiten beschränkt werden kann.