Betreff
Gewährung von allgemeinen Zuschüssen
Vorlage
50/0632/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für 2010 einen institutionellen Zuschuss unter Beachtung des folgenden Verteilerschlüssels:

1.             Arbeiterwohlfahrt Ortsverein
Neuss e.V., Neuss
0,5 Kraft =                                            15.180,00 €

2.             Caritasverband für den Rhein-Kreis
Neuss e.V., Grevenbroich
5 Kräfte =                                            151.800,00 €

3.             Deutscher Paritätischer Wohl-
fahrtsverband Kreisgruppe Neuss
0,5 Kraft =                                            15.180,00 €

4.             Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband
Grevenbroich e.V., Grevenbroich
0,5 Kraft =                                            15.180,00 €

5.             Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband
Neuss e.V., Neuss
0,5 Kraft =                                            15.180,00 €

6.             Diakonisches Werk der ev. Kirchen-
gemeinden Rhein-Kreis Neuss e.V.,
Grevenbroich
1 Kraft =                                               30.360,00 €

7.             Diakonisches Werk der ev. Kirchen-
gemeinden in Neuss e.V., Neuss
1 Kraft =                                               30.360,00 €

8.             Arbeiterwohlfahrt Kreisverband                   

Mönchengladbach e.V., Mönchengladbach

1 Kraft =                                                   30.360,00 €

 

Mittel in Gesamthöhe von 303.600 € stehen im Kreishaushalt beim Produkt 050 331 010 zur Verfügung.

 


Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt den im Rhein-Kreis Neuss tätigen Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege im Rhein-Kreis Neuss

1.      Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Neuss e.V., Neuss,        

2.      Caritasverband für den Rhein-Kreis Neuss e.V., Grevenbroich,

3.      Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Kreisgruppe Neuss, Neuss,        

4.      Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Grevenbroich e.V., Grevenbroich,       

5.      Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Neuss e.V., Neuss,      

6.      Diakonisches Werk der ev. Kirchengemeinden Rhein-Kreis Neuss e.V., Grevenbroich,

7.      Diakonisches Werk der ev. Kirchengemeinden in Neuss e.V., Neuss,

8.      Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Mönchengladbach e.V., Mönchengladbach,

 

institutionelle Zuschüsse. Damit werden die Verbände in die Lage versetzt, neben den zweckgebundenen Maßnahmen bestimmte Aktivitäten - je nach Eigenverständnis bzw. satzungsgemäßen Aufgaben des Verbandes - finanziell abzudecken.

Aufgrund des Beschlusses des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 22.05.1997 wird die Mittelvergabe mit der Auflage versehen, dass die Wohlfahrtsverbände jährlich sowohl einen allgemeinen Rechenschaftsbericht (Geschäftsbericht) als auch einen Verwendungsnachweis dem Rhein-Kreis Neuss vorlegen.

Die institutionellen Zuschüsse werden 2010 in der Höhe und nach gleichem Verteilerschlüssel  des Vorjahres gewährt.

Institutionelle Zuschüsse ( - früher auch allgemeine Zuschüsse oder Globalzuschüsse genannt ) gewährt der  Rhein-Kreis Neuss bereits seit vielen Jahren. Die „allgemeine Förderung der Arbeit der Verbände ist zwar Ausdruck des verfassungsmäßigen Auftrags der Kommunen zur Daseinsvorsorge. Zwischenzeitlich sind aber  die sozialen Dienste insgesamt deutlich ausgeweitet und spezialisiert worden. Als besondere Fachbereiche werden sie in unterschiedlichsten Formen und Verfahren auch öffentlich gefördert. Zudem haben sich die Wohlfahrtsverbände strukturell und organisatorisch neu ausgerichtet (z.B. Fusion der Dekanats-Caritasverbände zum Caritasverband Rhein-Kreis Neuss, Kooperation der Diakonischen Werke im Rhein-Kreis Neuss). Diese Veränderungen haben Auswirkungen auf das Niveau, die Struktur und die Entwicklung der Bereitstellung und Inanspruchnahme von öffentlichen Zuschüssen, besonders auf die Bereiche, die letztlich ohne konkrete Zweckbindung an die Wohlfahrtverbände gewährt werden. Über die künftige Förderung ab 2011 wird daher mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege verhandelt.