Betreff
Gewährung von Zuschüssen an die Träger der ambulanten Hospizdienste
Vorlage
50/0634/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt

 

-         der Hospizbewegung Kaarst e.V.

-         der Hospizbewegung Dormagen e.V.

-         der Hospizbewegung Meerbusch e.V.

-         dem Häuslichen Hospizdienst Diakonisches Werk Neuss

-         der Jona Hospizbewegung in der Region Grevenbroich e.V.

 

zu den entstehenden Kosten der Hospizarbeit einen Zuschuss von jeweils 13.000,00 €.

 

Mittel werden aus dem Produkt 050 331 010 bereitgestellt.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Träger der ambulanten Hospizdienste haben die Möglichkeit, aufgrund der Rahmenvereinbarungen nach § 39a Abs. 2 Satz 6 SGB V von der AOK Rheinland – stellvertretend für die Spitzenverbände der Krankenkassen – einen Zuschuss zu den notwendigen Personalkosten zu erhalten.

 

Die Kreisförderung wird daher nur für die Aufgabenbereiche gewährt, für die eine Bezuschussung durch die AOK Rheinland nicht erfolgt (Sachkosten, Trauerbegleitung, Arbeit in Altenpflegeheimen und Krankenhäusern). Damit soll die verdienstvolle Arbeit der fünf ambulanten Hospizdienste im Rhein-Kreis Neuss unterstützt werden.