Betreff
Gewährung eines Zuschusses zu den Geschäftsstellen des VdK und der Lebenshilfe
Vorlage
50/0640/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt

a)       dem Sozialverband VdK, Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Rentner Deutschland, Kreisverband Neuss, einen Zuschuss in Höhe von            14.908,20 €,

b)       dem Verein Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Rhein-Kreis Neuss e.V., Grevenbroich, einen Zuschuss in Höhe von                                        10.678,90 €,

c)       dem Verein Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Neuss e.V., einen Zuschuss in Höhe von                                                                             10.678,90 €.

Die Bezuschussung entspricht der Förderung im Vorjahr. Mittel des Kreises werden aus dem Produkt 050 331 010 bereitgestellt.

 


Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt dem Sozialverband VdK Kreisverband Neuss seit 1964 Zuschüsse zu den Kosten der Geschäftsstellen in Neuss und Grevenbroich.

Die Vereine Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung in Grevenbroich und Neuss erhalten seit 1976 bzw. seit 1979 jährliche Kreiszuschüsse zu den Geschäftsstellenkosten.

Die ehemaligen Geschäftsstellenzuschüsse werden ab 2008 in Form von institutionellen Zuschüssen weitergeführt. Die Förderung erfolgt im Rahmen des § 5 SGB XII.

Die vor dreißig Jahren aufgenommene Geschäftsstellenförderung für die beiden Lebenshilfevereine ist heute vor allem traditionell begründet. Aus diesem Grund wird mit den Vereinen über eine Fortsetzung der Zuschussgewährung beraten.