Betreff
Gewährung eines Zuschusses zur Integration von Zuwanderern
Vorlage
50/0643/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt für die Integration von Migranten im Rhein-Kreis Neuss für das Haushaltsjahr 2010 folgende Zuschüsse:

 

  1. Caritasverband Rhein-Kreis Neuss                                           233.435,95 €
  2. AWO Kreisverband Mönchengladbach, MG                                 24.000,00 €
  3. Diakonisches Werk der ev. Kirchengemeinden in Neuss                 15.600,78 €
  4. DRK Kreisverband Neuss                                                        12.430,19 €
  5. Diakonie Meerbusch                                                                 9.045,98 €

 

Mittel stehen im Produkt 050 351 012 zur Verfügung.

 

Für das Haushaltsjahr 2011 soll der von den Verbänden eingerichtete Arbeitskreis „Integration“ unter Auswertung der Daten derVorjahre den Verteilerschlüssel erneut überprüfen.

 

 


Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für deren wichtige Arbeit auf dem Gebiet der Integration von Migranten einen Zuschuss für die Beratung von Menschen mit Migrationshintergrund und die Durchführung von Integrationsprojekten im Kreisgebiet.

 

Der bisherige Verteilerschlüssel, nach dem höchstens 50 % der zur Verfügung stehenden Fördersumme für die Beratung, mindestens aber 50 % der Fördersumme für die Projektarbeit zur Verfügung gestellt werden, soll im Einvernehmen mit den betreffenden Verbänden auch im Jahr 2010 beibehalten werden. Durch diese Regelung, nach der bei evtl. geringerem Beratungsbedarf der hierfür nicht benötigte Zuschussanteil in der konkreten Projektarbeit eingesetzt werden kann, können im Laufe des Jahres vom jeweiligen Verband entsprechende Bedarfe zeitnah bedient werden, ohne die Beratungstätigkeit zu vernachlässigen. Zur fortlaufenden Abstimmung tagt der Arbeitskreis Integration der bezuschussten Verbände und des Rhein-Kreises Neuss in regelmäßigen Abständen. Die ordentliche Verwendung der Mittel wird durch einen ausführlichen vorzulegenden Verwendungsnachweis nachgewiesen.

 

Der Bericht der Verbände über die im Zeitraum von Juni 2009 bis Juni 2010 geleistete Arbeit im Beratungs- und Projektbereich ist als Anlage zu TOP 6.1 beigefügt.