Betreff
Förderung ambulanter Dienste im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
50/0644/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

 

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege – entsprechend dem Antrag der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände – für das Jahr 2010.

 

-                für die Familienpflege einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 67.537,00 €,

 

-                zur Durchführung der Beratung im Rahmen der Altenhilfe gemäß § 71 SGB XII einen Zuschuss von insgesamt 363.529,00 €,

 

-                zur Durchführung des „Mobilen Sozialen Dienstes“ einen Zuschuss von insgesamt 121.822,00 €.

 

Mittel stehen beim Produkt 050 331 010 zur Verfügung.

 


Sachverhalt:

Für 2010 hat die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände im Rhein-Kreis Neuss für folgende ambulante Dienste um Bezuschussung der Personalkosten gebeten:

 

        Familienpflegedienste

        Beratungsdienste im Rahmen der Altenhilfe gem. § 71 SGB XII

        Mobile Soziale Dienste (MSD)

 

Die Familiendienste unterstützen Familien in besonderen Not- und Krisensituationen. Sie tragen dazu bei, die Funktionsfähigkeit der Familie zu erhalten und Fremdunterbringung von Kindern zu vermeiden. Dieser wichtigen Aufgabe widmen sich die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege bereits seit vielen Jahren. Sie gewährleisten im Rhein-Kreis Neuss eine flächendeckende Versorgung.

 

Für das Haushaltsjahr 2010 errechnet sich der Zuschuss wie folgt:

 

6,70 Fachkräfte Familienpflege

6,70    x   10.080,15 €        =       67.537,00 €

 

Für das Haushaltsjahr 2011 ist zu prüfen, ob und in wieweit der Zuschuss für den Familienpflegedienst zu kürzen bzw. einzustellen ist.

 

Bereits mit Verabschiedung des fortgeschriebenen Altenhilfegutachtens „Silberner Plan“ im Jahr 1989 wurden flächendeckend Altenhilfeberatungsstellen im Rhein-Kreis Neuss eingerichtet. Um dem Grundsatz der Subsidiarität gerecht zu werden, werden entsprechende Angebote von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege vorgehalten und daher vom Rhein-Kreis Neuss finanziell unterstützt. Durch die demographische und gesellschaftliche Entwicklung erhält der im „Silbernen Plan“ geforderte Beratungsauftrag eine neue Qualität. Diesen Herausforderungen stellt sich der Rhein-Kreis Neuss und wird dabei unterstützt durch die von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege vorgehaltenen flächendeckenden Angebote.

 

Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege hat in Zusammenarbeit mit dem Rhein-Kreis Neuss in Ergänzung zum bereits bestehenden Angebot ein umfassendes Beratungskonzept entwickelt, welches die Grundlage für eine weitere Optimierung bildet.

 

Für die Beratungstätigkeit im Rahmen der Altenhilfe gemäß § 71 SGB XII erbittet die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände für das Jahr 2010 folgenden Zuschuss:

 

8 Fachkräfte der Beratungsdienste

 

8        x   45.441,13 €        =       363.529,00 €

 

Der „Mobile Soziale Dienst“ (MSD) wird von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege unterhalten und von motivierten und engagierten Zivildienstleistenden getragen. Sie betreuen alte, behinderte und kranke Menschen in ihrer häuslichen Umgebung und tragen somit dazu bei, dass diese Menschen so lange wie möglich dort verbleiben können.

 

Folgende Hilfen werden zum Beispiel angeboten:

 

        Hilfen zur Erhaltung und Erweiterung der Kontakte zur Umwelt

        Hilfen im Haushalt sowie

        Pflegerische Dienste

 

Insbesondere die pflegerischen Hilfen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit den Pflegefachkräften.

 

Für die engagierte Tätigkeit der Zivildienstleistenden im „Mobilen Sozialen Dienst“ erbittet die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege für das Jahr 2010 folgenden Zuschuss:

 

32,55 Zivildienststellen

32,55  x   3.742,61 €          =       121.822,00 €

 

Mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege wurde vereinbart, ab dem Haushaltsjahr 2011 die Bezuschussung des „Mobilen Sozialen Dienstes“ (MSD) einzustellen.