Vorlage
61/0656/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag stimmt hiermit auch der Projektumsetzung der Inhouse-Vergabe mit der Maßgabe zu, dass es nicht zu einer Beteiligung der Stadt Neuss an der Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH kommt, wenn und soweit im Rahmen der zu beurkundenden Satzung der Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH und dem ebenfalls zu beurkundenden Geschäftsanteilsübertragungsvertrag die für die Übernahme der durch die Stadt Neuss vorgesehenen Geschäftsanteile im gleichen Verhältnis von den übrigen vorgesehenen Gesellschaftern (Landeshauptstadt Düsseldorf, Kreis Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Stadt Kaarst und eventuell Stadt Wuppertal) übernommen werden, wie sich deren bisherige vorgesehene Beteiligung prozentual zum Stammkapital der Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH verhält und die Ausschüttung aus der Kapitalrücklage der Regiobahn GmbH entsprechend angepasst wird.

 

Im Übrigen bleibt es bei dem Inhalt des Beschlusses vom 14.07.2010.

 

 


Sachverhalt:

Ergänzender Beschluss zur Inhouse-Vergabe auf der Linie S28 (Regiobahn)

 

Im Juli 2010 haben die Landeshauptstadt Düsseldorf, der Kreis Mettmann, der Rhein-Kreis Neuss und die Stadt Kaarst,  dem vom VRR vorgesehenen Konzept einer Inhouse-Vergabe zugestimmt. Hiermit verbunden wurde von diesen Gesellschaftern die Änderung der Satzung der Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH, der Erwerb der Geschäftsanteile, die Herabsetzung der Kapitalrücklage, die Kündigung des Ergebnisabführungsvertrags und der Abschluss des Kaufvertrags für den Erwerb von 12 Leicht-Diesel-Triebzügen von der Regiobahn GmbH an die Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH beschlossen.

 

Bekanntermaßen steht die Entscheidung der Stadt Wuppertal hinsichtlich einer Beteiligung an der Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH noch aus. Aus diesem Grund wurden zur Beschlussfassung in den jeweiligen Stadträten und Kreistagen jeweils zwei Vertragsvarianten zur Beschlussfassung vorgelegt, in welchen die Alternativen mit und ohne Beteiligung der Stadt Wuppertal dargestellt waren.

 

Zwischenzeitlich hat sich die Situation ergeben, dass die Stadt Neuss ihre Entscheidung auf den nachfolgenden Sitzungstermin des Stadtrates am 24. September 2010 vertagt hat und somit ein positives Signal hinsichtlich einer Beteiligung an der Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH bis dahin nicht vorliegen wird. Bedingt durch den Umstand, dass die Veröffentlichungsfrist für die Inhouse-Vergabe eine Veröffentlichung bis Mitte Oktober 2010 nahelegt, müssen die bereits erfolgten Beschlüsse der Stadträte und Kreistage auf die nunmehr eingetretene Situation adaptiert werden, da gegebenenfalls die Stadt Neuss als Gesellschafter nicht zur Verfügung stehen wird. Als Voraussetzung für die Projektsicherung bitten wir daher folgenden Beschluss in der kommenden Sitzung zu fassen:

 

Der Kreistag hat mit Beschluss vom 14.07.2010 einer Inhouse-Vergabe durch den VRR zur Erbringung der Verkehrsleistung auf der Linie S28 ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2011 an die Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH zugestimmt. In diesem Zusammenhang hat der Kreistag der noch notariell zu beurkundenden Satzung für die Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH, und einem Geschäftsanteilsübertragungsvertrag zum Erwerb der Geschäftsanteile an der Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH – jeweils mit der Maßgabe mit und ohne der Beteiligung der Stadt Wuppertal - zugestimmt.