Betreff
Bisherige über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2010 (erstes Verzeichnis)
Vorlage
20/0661/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Kreistag nimmt die im ersten Verzeichnis 2010 dargestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis.

Er genehmigt die überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung zu Produkt 160 611 010 (Sachkonto 5372000/ 7372000) „Landschaftsumlage“ in Höhe von 811.202,00 EUR. Die Deckung ist im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet.

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Kämmerer, soweit der Rat keine andere Regelung trifft. Sind die Aufwendungen und Auszahlungen erheblich, so bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des Rates; im Übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18.12.2001 folgendes beschlossen:

 

Bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 82 GO NRW (alt) sind im Einzelfall folgende Beträge als unerheblich anzusehen:

 

a)  bei freiwilligen Ausgaben bis          5.000,00 EUR

b)  bei Pflichtausgaben bis               250.000,00 EUR

 

Bis zum Erlass einer anderslautenden Regelung finden diese Erheblichkeitsgrenzen auch für die Haushaltsausführung nach den Regelungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements Anwendung.

 

Über die im Haushaltsjahr 2010 bisher entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurde das erste Verzeichnis erstellt.

 

Es handelt sich hierbei sich um Mehraufwendungen/-auszahlungen, die vom Kämmerer bereits genehmigt wurden und dem Kreistag zur Kenntnis zu bringen sind.

 

Des Weiteren ist eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung enthalten, die der Genehmigung des Kreistages bedarf.