Betreff
K 33n Anschlussstelle Dormagen - Delrath an der A 57
- Sachstandsbericht
Vorlage
66/0676/XV/2010
Art
Bericht

Sachverhalt:

Die Planung der an der A 57 bei Dormagen-Delrath projektierten Autobahn-Anschlussstelle wird vom Rhein-Kreis Neuss seit Jahren ebenso ehrgeizig wie zielorientiert betrieben.

 

In den Sitzungen des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses war das Vorhaben deshalb regelmäßig Gegenstand entsprechender Beratungsfolgen, so zuletzt während der Sitzung am 18. Februar dieses Jahres.

 

Die mehrfach verwaltungsseits geschilderte Problematik in Bezug auf das vieldiskutierte  sicherheitstechnische Maßnahmenkonzept ist hinlänglich bekannt und war seit 2009 thematisch immer mehr in den Focus der Ausschussberatungen gerückt.

 

Nachdem sich die Verwaltung unter Berücksichtigung mangelnder Kooperationsbereitschaft auf Seiten des Betreibers des Gaselagers noch im Dezember 2009 zu einer tendenziell negativen Prognose genötigt sah, was die notwendige firmenseitige Zusammenarbeit mit dem Gutachter anbelangt, konnten unlängst nach weiterer gegenseitiger Annäherung erfreulicherweise doch noch die Weichen für die Erarbeitung des sicherheitstechnischen Gutachtens gestellt werden.

 

Im Nachgang zu einem von der Behördenleitung initiierten Sondierungsgespräch am 06.05.2010, an dem neben Vertreter der Fa. GHC auch das LANUV NRW und die Bezirksregierung Düsseldorf teilnahmen, hat die Firma GHC in einer entsprechenden Stellungnahme ihrer Bevollmächtigten vom 29.06.2010 nunmehr ihre (kreisseits mehrfach eingeforderte) Kooperation mit dem beauftragten Gutachter zugesichert (ohne jedoch hierbei die bis dato verschiedentlich vorgetragenen grundsätzlichen Bedenken inhaltlich aufzugeben).

 


 

Der vom Rhein-Kreis beauftragte Gutachter hat daraufhin in Absprache mit den Beteiligten als Auftakt für die anstehenden sicherheitstechnischen Begutachtungen einen ersten gemeinsamen Ortstermin im Hause des Anlagenbetreibers (GHC) für den 29.10.2010 arrangieren können.

 

Über erste – zumindest vorläufige – Zwischenergebnisse der gutachterlichen Bestandsaufnahme wird die Verwaltung insoweit frühestens in der 4. Ausschusssitzung am 23. Februar 2011 berichten können.