Betreff
Antrag des Fördervereins der Gemeinschaftsgrundschule Herrenshoff e.V. auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß §75 des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes
Vorlage
51/0682/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss beschließt die öffentliche Anerkennung des Fördervereins der Gemeinschaftsgrundschule Herrenshoff e.V.  als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75 des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) in Verbindung mit §25 des Ausführungsgesetzes zum KJHG in NRW, vorbehaltlich der Eintragung der Satzungsänderungen in das Vereinsregister. Die Anerkennung wird auf den Aufgabenbereich im Rahmen der Ganztagsbetreuung an der Gemeinschaftsgrundschule Korschenbroich-Herrenshoff beschränkt und beinhaltet keinerlei Zusage über eine Förderung nach §74 KJHG und des Kreisjugendförder-planes. Die Anerkennung kann nach §25 Abs. 4 AG-KJHG widerrufen werden, wenn  die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.

 

 


Sachverhalt:

Der Förderverein der Gemeinschaftsgrundschule Herrenshoff bildete sich bereits im Jahre 1990. Die Mitglieder bildeten sich im Wesentlichen aus der Elternschaft der Schülerinnen und Schüler sowie aus dem Lehrkörper. Die ursprüngliche Satzung war lediglich gerichtet auf die Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler, auf die Intensivierung von Elternarbeit auf dem Gebiet des Schulwesens sowie auf die Beschaffung von Geldmitteln und Materialien für den Unterricht.

Mit Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule (OGS) in Herrenshoff übernahm der Verein auch die Durchführung der Betreuungsarbeit am Nachmittag und in der unterrichtsfreien Zeit. Die Satzung wurde entsprechend ergänzt bzw. verändert. Im November 2006 schloss der Förderverein der GGS Herrenshoff e.V. mit der Stadt Korschenbroich als Schulträger einen entsprechenden Kooperationsvertrag. Von derzeit 154 Schüler/Innen werden 60 Kinder auch am Nachmittag bis 16.30 Uhr betreut. Während dieser außerunterrichtlichen Zeit betreuen die OGS-Kräfte (derzeit 8 im Rahmen von „Mini-Jobs“)

die Kinder während der Hausaufgaben und führen Kurse und Arbeitsgemeinschaften durch

(u. a. Computer, Sportgruppen, Schach, Tanz, Schwimmkurs, Zeitungs-AG.

In Kooperation mit der Katholischen Kirchengemeinde vor Ort wird auch in den Ferien ein ganztägig-mehrwöchiges Betreuungsprogramm sichergestellt.

Von Beginn des OGS-Betriebes in Herrenshoff ist der Spielbus des Kreisjugendamtes an einem Nachmittag wöchentlich auf dem Schulhof stationiert und bietet im Rahmen der Jahresprogramme (für 2010: „gesunde Ernährung“) eine Ergänzung des freien Spiels auf dem Schulhof oder im Bus. Der Förderverein als Träger der OGS-Betreuung zeichnet sich somit durch eine hohe Kooperationsbereitschaft aus.

Zurzeit sind Planungen im Gange, von der Lieferung fertiger Mittagsverpflegung überzugehen auf eine Selbstverpflegung bzw. auf die Zubereitung frischer Mahlzeiten. Schule und Förderverein wollen durch Beteiligung der Kinder bei der Planung und Verarbeitung der Mittagsverpflegung einen weiteren Beitrag für bewusste Ernährung und Gesunderhaltung leisten.

Wie auch schon bei Betreuungsträgern anderer Schulen steht auch der Förderverein der GGS Herrenshoff vor der Situation, seine Befreiung von der Körperschafts- und Umsatzsteuer zu verlieren, weil hier für Aufwendungen des Personals und der Verpflegung ein regelmäßiger Geldfluss stattfindet. Soweit die Träger eine Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß §75 KJHG erlangen können, bleiben sie auf jeden Fall steuerbefreit.

Auch hier wird der Hinweis erteilt, dass das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW bereits im Mai 2009 den Betreuungsvereinen in Ganztagsschulen die Empfehlung gegeben hat, deshalb die Anerkennung als freie Träger der Jugendhilfe zu beantragen.

Am 21.05.2010 stellte der Förderverein den entsprechenden Antrag. Er erfüllt die Voraussetzungen für eine Anerkennung, da er bereits mehr als 3 Jahre tätig ist, einen nicht unwesentlichen Beitrag im Rahmen der Jugendhilfe zu leisten im Stande ist und die Grundlagen der Gemeinnützigkeit erfüllt.

Die Anerkennung sollte jedoch auch hier auf die Durchführung der Betreuungsarbeit in der GGS Herrenshoff beschränkt werden.