Betreff
Vorstellung Leitfaden zum Pflegekinderwesen des Jugendamtes des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
51/0687/XV/2010
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss begrüßt die interkommunale Zusammenarbeit und nimmt den Leitfaden zum Pflegekinderwesen zustimmend zur Kenntnis.


Sachverhalt:

In der Sitzung am 05.02.2009 hat das Jugendamt ein Konzept zur Vollzeitpflege vorgestellt. Dieses Konzept diente zum internen Gebrauch, insbesondere zur Festlegung der Aufteilung einzelner Arbeitsschritte zwischen den Fachbereichen Allgemeinem Sozialer Dienst und Pflegekinderdienst.

 

Nunmehr hat das Jugendamt einen Leitfaden zum Pflegekinderwesen erstellt, der Teile des Konzeptes aufgegriffen und diese aktualisiert und um weitere Punkte ergänzt hat.

 

Aktualisiert wurde das Kapitel über die Abgrenzung der Vollzeitpflege zu anderen Hilfearten; hier sind neuere Kommentare des Landesjugendamtes mit eingeflossen.

 

Ausführlicher dargestellt werden die Themen Bewerberauswahlverfahren bzgl. Pflegeeltern sowie die Vermittlung von Kindern in Pflegefamilien.

 

Ergänzt wurden vor allem die Punkte Prüfung von Zuständigkeiten, Heranziehung und Pflegeerlaubnis.

 

Als Anlage zum neuen Leitfaden wird auch die Richtlinie für die Vollzeitpflege zu laufenden Leistungen und einmaligen Beihilfen noch einmal in aktualisierter Form dargestellt. Hier wird vor allem auf den Punkt der Betreuung durch Verwandte hingewiesen.

Diese Richtlinie wurde bereits am 05.02.2009 durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen.

 

Die neue, ausführliche Darstellung des Bereiches Pflegekinderwesen wurde in Hinblick auf die im März 2008 bzw. März 2009 auf Grund öffentlicher Vereinbarungen erfolgten Übernahmen der Pflegekinderdienste der Städte Kaarst und Meerbusch vorgenommen.

 

Die Jugendämter Kaarst und Meerbusch sollen auf diese Weise eine transparente Darstellung der Aufgaben, die auch für ihre Zuständigkeitsbereiche erfolgen, sowie der Zusammenarbeit der verschiedenen Fachdienste im Kreisjugendamt Neuss erhalten.

 

Der Leitfaden ist der Einladung als Anlage II beigefügt.