Betreff
Weiterentwicklung der ARGEn
Vorlage
50/188/2008
Art
Bericht

In einer Sonderkonferenz am 14.07.2008 haben die Arbeits- und Sozialminister der Länder zur künftigen Verwaltungsorganisation im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Grundgesetzänderung zur Absicherung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung in den ARGEn von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen beschlossen. Die bislang diskutiere Möglichkeit zur Bildung eines „Kooperativen Jobcenters“ und das Modell einer Bundesauftragsverwaltung kommen somit nicht zum tragen. Bis Ende August soll ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt werden.

 

Die gut aufgebauten Strukturen der ARGE Rhein-Kreis Neuss bleiben aufgrund dieses Ergebnisses erfreulicherweise bewahrt.

 

Ein Rundschreiben des Landkreistages NRW zu diesem Thema vom 15.07.2008 ist als Anlage beigefügt.