In
einer Sonderkonferenz am 14.07.2008 haben die Arbeits- und Sozialminister der
Länder zur künftigen Verwaltungsorganisation im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Grundgesetzänderung zur
Absicherung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung in den ARGEn von Bundesagentur
für Arbeit und Kommunen beschlossen. Die bislang diskutiere Möglichkeit zur
Bildung eines „Kooperativen Jobcenters“ und das Modell einer
Bundesauftragsverwaltung kommen somit nicht zum tragen. Bis Ende August soll
ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt werden.
Die
gut aufgebauten Strukturen der ARGE Rhein-Kreis Neuss bleiben aufgrund dieses
Ergebnisses erfreulicherweise bewahrt.
Ein
Rundschreiben des Landkreistages NRW zu diesem Thema vom 15.07.2008 ist als
Anlage beigefügt.