Betreff
Zwischenbericht der Verwaltung über den Ausbau der U3-Betreuung
Vorlage
51/0715/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt den Planungen zum Ausbau für Kinder unter 3 Jahren zu.

Für einen bedarfsgerechten Ausbau an Plätzen für Kinder unter 3 Jahren soll das Angebot in Kindertageseinrichtungen auf insgesamt 425 Plätze bis zum Jahre 2013 erweitert werden. Hierzu bedarf es der weiteren baulichen Förderung durch Bundes- / Landesmittel von 164 Plätzen. Die Verwaltung wird jährlich über die Entwicklung des Platzangebotes und die Nachfrage von Kleinkinderplätzen berichten, um ggf. Anpassungen an geänderte Bedarfe vornehmen zu können.


Sachverhalt:

Am 06.11.2008 beschloss der Jugendhilfeausschuss über den Ausbau der U3-Betreuung. Bis zum Jahre 2013 sollten folgende Quoten für die U3-Betreuung erreicht werden:

-          50 % für Zweijährige

-          35 % für Einjährige

-          10 % für unter Einjährige

 

Aufgrund der Bemühungen des Jugendamtes und aller Träger  von Kindertageseinrichtungen standen zum Kindergartenjahr 2009/2010 260 Plätze in Tageseinrichtungen und 43 Plätze in Kindertagespflege zur Verfügung. Ab dem 01.08.2010 erhöht sich das Angebot in Tageseinrichtungen auf 313 Plätze. Nicht alle Angebote sind baulich auf eine dauerhafte Aufnahme von Kleinkindern eingerichtet. Die Träger haben teilweise im Vertrauen auf eine rasche Bewilligung ihrer Förderanträge den Einstieg in die U3-Betreuung begonnen.

 

Das Kreisjugendamt hat mit den Trägern alle erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des Ausbauziels verabredet und die entsprechenden Anträge dem Landschaftsverband Rheinland vorgelegt. 14 unbewilligte Anträge mit insgesamt 164 Plätzen liegen dem Landesjugendamt zur Bewilligung vor. Die Kosten der unbewilligten Maßnahmen belaufen sich auf ca. 3,3 Millionen €. Hierzu werden aus der Bundes-/Landesförderung 2,7 Millionen € erwartet.

 

Bei fristgerechter Umsetzung aller Maßnahmen stehen im Jahr 2013 insgesamt 425 Plätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Die unbewilligten Anträge sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet (Anlage I).

 

Die Weiterführung der Investitionsförderung durch das Land ist zurzeit unklar. Im Jahr 2010 wurde dem Kreisjugendamt nur ein Antrag positiv beschieden. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand hatte man bereits im Frühjahr durch das Ministerium eine Haushaltssperre verhängt, da aktuell Mittel nicht zur Verfügung standen. Insgesamt zeichnet sich zudem ab dass die bis 2013 bereit gestellten Mittel von etwa ½ Milliarde € nicht ausreichen, um das Ziel einer etwaigen 35 %igen Versorgung im Land NRW sicherzustellen.

 

Seither wird versucht, durch Erlasse und Änderungen im Bewilligungsverfahren eine Steuerung der Anträge vorzunehmen. Haushaltssicherungsgemeinden benötigen fortan die Zustimmung der Kommunalaufsicht und des Regierungspräsidenten zur beabsichtigten Baumaßnahme, sollen dann aber besonders berücksichtigt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nur noch mit Genehmigung des Ministeriums möglich. Die Jugendämter sollen entsprechend ihrer Größe an der Förderung partizipieren (Erlass vom 22.06.2010).

 

Im Erlass vom 03.08.2010 werden die Jugendämter aufgefordert, die Einrichtungen als Härtefälle zu benennen, die zum 15.03.2010 bereits U3-Kinder aufgenommen hatten und eine Bewilligung ihres Bauförderantrags erwarten konnten oder Einrichtungen, die ihre Baumaßnahmen zusätzlich zum U3-Programm aus dem Konjunkturprogramm (KP) II finanzieren, wenn die KP-Mittel bei Aufschub der Maßnahme verfallen.

 

Diese Einrichtungen sollten in diesem Jahr vorrangig mit den noch vorhandenen Mitteln gefördert werden. 6 Millionen € stellte das Land für 2010 hierfür zur Verfügung.

Das Jugendamt hatte insgesamt 3 Einrichtungen gemeldet, die diesen Kriterien entsprachen. Der Landschaftsverband teilte dann am 03.09.2010 mit, dass der so gemeldete Mittelbedarf die im Haushaltsjahr 2010 zur Verfügung stehenden Mittel weit übertraf, so dass weitere Einschränkungen erforderlich wurden.

 

Maßnahmen sollten danach Berücksichtigung finden, für die binnen 30 Tagen sämtliche Mittel abgerufen und verausgabt sind. Die Voraussetzungen zum Abruf der letzten Rate bei einer Baumaßnahme sind erst mit der Anzeige zur Fertigstellung beim Bauordnungsamt gegeben, so dass keine Maßnahme des Kreisjugendamtes diesem Kriterium entsprach. Mit Erlass vom 07.09.2010 wird das Jugendamt aufgefordert, alle bisherigen und zukünftigen Ausbaumaßnahmen aufzulisten und an das Ministerium zu senden. Das Land möchte sich damit einen Überblick über die von den Kommunen geplanten Umsetzungsschritte bis zum Jahre 2013 verschaffen und ggf. die Förderpraxis novellieren.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist unklar, wann und unter welchen Förderbedingungen der Ausbau fortgesetzt werden kann. Vor dem Hintergrund, dass das Jugendamt verpflichtet ist, einen Betreuungsplatz für alle Kleinkinder berufstätiger Eltern ab dem 01.10.2010 vorzubehalten, ist eine rasche Fortsetzung des Ausbauprogramms unverzichtbar.

 

Hierzu hat der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen am 12. Oktober 2010 festgestellt, dass nach Maßgabe des Konnexitätsprinzipes den Kreisjugendämtern die Betriebs- und Investitionskosten für den U3-Ausbau zumindest anteilmäßig zu erstatten sind.