Betreff
Bericht Kulturzentrum Zons
Vorlage
40/0724/XV/2010
Art
Bericht

Beschlussempfehlung:

1.   Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

2.   Er empfiehlt dem Kreistag, die Änderungen der Höhe der Eintrittsgelder in der Nutzungs- und Entgeltordnung mit Wirkung zum 01.05.2011 sowie die Änderung der Entgelte für die Fremdnutzung von Räumlichkeiten des Rhein-Kreises Neuss auf dem Gelände des Kulturzentrums Zons zu beschließen.

 

 


Sachverhalt:

Schwerpunkt einer Kultureinrichtung bei der Aufgabenerfüllung ist der Kultur- und Bildungsauftrag, dem das Museum in Zons in hervorragender Weise nachkommt.

Den Kernaufgaben eines Museums entsprechend – Sammeln, Bewahren, Erforschen und Vermitteln – ist das Kreismuseum Zons durch seine Sammlungen Zinn des Jugendstils, Textilkunst von Helmut Hahn und Vergoldewerkzeuge/Sammlung Lappe spezialisiert auf Themen der Angewandten Kunst und des Kunsthandwerks. Vor Jahren noch als ein Nischenmuseum belächelt, betonen heute Medien, Museumskollegen und Besucherinnen und Besucher das einmalige Alleinstellungsmerkmal des Kreismuseums.

Darüber hinaus sind Wechselausstellungen sowie die Vortrags- und Rahmenprogramme immer auf die Sammlung abgestimmt. Viele Präsentationen sind in Zons erstmalig zu sehen (z.B. die Ausstellungen Viel-Falten, Krawatte, Gablonzer Modeschmuck).

Deshalb legt das Kreismuseum Zons ein besonderes Gewicht auf die Vermittlung der Ausstellungsthemen. Die größte Nachfrage war bei der Ausstellung „Viel-Falten. Die Kunst des Serviettenbrechens“ zu verzeichnen.

Der jährliche Zuschussbedarf für das Museum beträgt laut vorläufiger Ergebnisrechnung 2008 353.522,59 € sowie laut vorläufiger Ergebnisrechnung im Jahre 2009 554.694,71 €. Es ist daher beabsichtigt, unter Wahrung des kulturellen Auftrags des Kulturzentrums die eigene Ertragskraft des Museums bei den Entgelten und Mieterträgen zu stärken.

Um dem Erfolg des Museums auch unter betriebswirtschaftlichen Gesichtpunkten gerecht zu werden, sind für das Museum Zons verschiedene Maßnahmen angedacht.

  1. Ausweitung des Angebotes:

Im Rahmen der Regionale 2010 wird die Parkanlage der Burg Friedestrom neu gestaltet. Mit der Erstellung einer Entwurfsplanung zur landschaftsarchitektonischen Gestaltung wurde Herr Dr. Bernhard Korte beauftragt.

Derzeit finden auf dem Gelände des Kulturzentrums in Dormagen-Zons umfangreiche Bauarbeiten statt. Zum einen wird die Mauer der Burganlage aufwändig saniert und ein aufgeständerter Gang entlang der Wehrmauer zur freien Sicht in die Rheinauen errichtet.

Neben der Sanierung der Mauer soll durch eine Um- bzw. Neugestaltung der Grünanlage ein neuer musealer Erlebnisraum geschaffen werden. Der Besuch im Museum kann dann zukünftig mit einem Aufenthalt in der Parkanlage verbunden werden. Ergänzend werden hierzu Bänke angeschafft, die zum Verweilen einladen sollen.

Durch die Neugestaltung der Grünanlage entsteht künftig ein Gelände, welches auch für Open Air-Veranstaltungen, wie z.B. für Konzerte, genutzt werden kann. Der Vorteil bei der Nutzung des Geländes für Veranstaltungen besteht darin, dass bei schlechtem Wetter in die Bootshalle ausgewichen werden kann.

In die Gestaltung der Parkanlage wird der auf dem Grundstück befindliche Turm eingebunden, der als Aussichtspunkt auf die Rheinschiene eine Verbindung zum nördlichen Landschaftskorridor „Am alten Rhein“ schafft.

Die Bauarbeiten werden voraussichtlich Ende des Jahres abgeschlossen sein.

  1. Steigerung der Attraktivität für das Publikum:

Ziel ist es durch die Umgestaltung der Parkanlage und der Einrichtung einer Cafeteria im Museum einen Besucherzuwachs zu erreichen.

Der Zugang zum Gelände des Kulturzentrum Zons soll zukünftig über das Museum bzw. über eine Klingel am Tor für das Archiv und die Nordhalle erfolgen. Der Eintritt in die neu gestaltete Parkanlage erfolgt über das Museum.

Die Öffnungszeiten des Museums und der Parkanlage werden am Wochenende und an Feiertagen um eine Stunde auf 18:00 Uhr ausgeweitet.

 

Zudem ist vorgesehen, an jedem Mittwoch sowie an jedem 1. Samstag im Monat einen freien Eintritt alle Besucherinnen und Besucher aus dem Rhein-Kreis Neuss für das Museum und die daran anschließenden Parkanlage einzuführen.

 

Damit käme das Kulturzentrum in Dormagen-Zons Anregungen aus der Bevölkerung nach, einen eintrittsfreien Museumstag, insbesondere auch für Schulklassen, einzurichten. Darüber hinaus gibt es insbesondere für die Zonser Bürgerinnen und Bürger weiterhin die Möglichkeit, die an das Museum anschließende Parkanlage unentgeltlich zu nutzen.

 

Neu eingeführt werden sollen eine Jahreskarte sowie eine Familienjahreskarte für das Museum Zons.

 

Ferner ist eine Erhöhung der Eintrittspreise für das Museum und die daran anschließende Parkanlage vorgesehen. Der Eintritt umfasst dann zukünftig ein Freigetränk in der Museumscafeteria. Nicht erhöht werden die Preise für die museumspädagogischen Führungen pro Schüler und für die eventuelle Busnutzung.

 

Die Eintritte werden zukünftig wie folgt gestaffelt:

 

Entgelte des Kreismuseums Zons

seit 01.01.2008

ab 01.01.2011

Kinder, Jugendliche, Inhaber der Juleica und Schwerbehinderte

1,00 Euro

2,00 Euro

Erwachsene

3,00 Euro

5,00 Euro

Familien

6,00 Euro

8,00 Euro

Familien (bei Vorlage der Familienkarte des Rhein-Kreises Neuss)

5,00 Euro

7,00 Euro

Führungen

30,00 Euro

30,00 Euro

Gruppen ab 6 Personen pro Person

2,50 Euro

4,00 Euro

Veranstaltungen

verschieden

verschieden

museumspädagogische Führungen pro Schüler

1,00 Euro

1,00 Euro

Busnutzung pro Schüler

2,00 Euro

2,00 Euro

Jahreskarte

-

30,00 Euro

Familienjahreskarte

-

40,00 Euro

 

Kinder unter 6 Jahren haben weiterhin freien Eintritt.

 

  1. Museumscafeteria:

Die Verweildauer der Besucherinnen und Besucher im Museum soll erhöht werden. Hierzu ist geplant, im Erdgeschoss des Museums links vom Eingangsbereich einen Cafeteriabereich einzurichten. Es erfolgt eine Möblierung des Bereichs mit drei Tischen à vier Stühlen. Auch auf den Bänken im Park soll die Möglichkeit des Verzehrs gegeben sein.

Angeboten werden sollen neben verschiedenen Kaffeevarianten und Kaltgetränken auch Blechkuchen bzw. Gebäck.

  1. Vermietung der Nordhalle:

Die Nordhalle ist als separates Gebäude auf dem Gelände des Kulturzentrums Zons selbstständig nutzbar. Es ist vorgesehen, diese, sofern sie nicht für eigene Veranstaltungen des Rhein-Kreises Neuss genutzt wird, insbesondere für kulturelle oder private Veranstaltungen, Seminare und Firmenveranstaltungen zur eigenverantwortlichen Durchführung der Veranstaltung zu vermieten. Gespräche mit Caterern, die eine Bewirtung vornehmen sollen, werden diesbezüglich bereits geführt.

Eine Verträglichkeit der Veranstaltungen mit dem Museumsbetrieb wird im jeweiligen Einzelfall geprüft.

Für die Fremdnutzung von Räumlichkeiten auf dem Gelände des Kulturzentrums Zons werden zukünftig folgende Entgelte eingeführt:

 

Räumlichkeit

Miete

Nordhalle (Erdgeschoss und Gewölbekeller)

1.000,00 Euro

Befestigtes Außengelände hinter dem Museum (1. Hof)

500,00 Euro

Befestigtes Außengelände hinter der Nordhalle (2. Hof)

500,00 Euro

Gesamtes Außengelände des Kulturzentrums

800,00 Euro

Kaminzimmer ½ Tag

200,00 Euro

Kaminzimmer pro Trauung

60,00 Euro

 

Die Kosten für die Reinigung sowie das Sicherheitsunternehmen werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

  1. Erfolgsvorausschau:

 

Als Anlage ist eine Erfolgsvorausschau beigefügt. Dabei wurde von folgenden Annahmen ausgegangen:

 

Unter die in der Tabelle aufgeführten öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte fallen insbesondere auch die Museumseintritte. Im letzten Jahr haben fast 20.000 Besucher das Museum in Zons aufgesucht, diese teilten sich auf in 12.000 zahlende Besucher, fast 4.000 Teilnehmer an der Museumspädagogik und 4.000 nicht zahlende Besucher. Ausgehend von einer Besuchersteigerung auf 26.000 Besucher bis 2014 und damit anteilig auch eine Steigerung der zahlenden Besucher ist von einer Steigerung der Museumsentgelte auf 70.000 € bis zum Jahre 2014 auszugehen. Diese Annahme berücksichtigt auch, dass ein Anteil der Besucher zukünftig die vergünstigte Familienkarte oder Jahreskarte in Anspruch nehmen.

 

Durch die Einführung eines eintrittsfreien Mittwochs sowie des ersten Samstags im Monat wird sich voraussichtlich die Zahl der nicht zahlenden Besucher ebenfalls erhöhen.

 

Unter die privatrechtlichen Leistungsentgelte fallen die Mieterträge wie auch die Einnahmen aus dem Museumsshop. Bei der Vermietung der Nordhalle bzw. des Außengelände ist eine Vermietung 20 x im Jahr durchaus realistisch und ohne Einschränkungen im Museumsbetrieb durchzuführen. Dies wurde bei der Berechnung der Finanzplanung bis 2014 mit einer Erhöhung der Verkäufe im Museumsshop und dem Verkauf in der Cafeteria berücksichtigt.