Betreff
Weihnachtsbeihilfe für das Jahr 2005 in Einrichtungen
Vorlage
50/190/2008
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

Der Gesetzgeber hat bei Einführung des SGB XII keine Rechtsgrundlage für die Gewährung von Weihnachtsbeihilfen für Heimbewohner geschaffen.

Rhein-Kreis Neuss hat daher der Rechtsprechung des Landessozialgerichts folgend für das Jahr 2005 keine Weihnachtsbeihilfe gewährt.

Für das Jahr 2006 wurde eine besondere Regelung geschaffen auf Grund deren einmalig eine Weihnachtsbeihilfe an Heimbewohner gewährt werden konnte. Ab dem Jahr 2007 wurde die Weihnachtsbeihilfe mit 3 Euro je Monat auf das gesamte Kalenderjahr aufgeteilt. Die Barbeträge für Heimbewohner wurden entsprechend angepasst.

Das Bundessozialgericht hat nunmehr entgegen der Rechtsprechung des Landessozialgerichtes entschieden, dass auch für das Jahr 2005 Anspruch auf eine Weihnachtsbeihilfe bestanden hätte.

Der Landschaftsverband Rheinland hat daraufhin für seinen Zuständigkeitsbereich entschieden, die Weihnachtsbeihilfe von Amts wegen nachzuzahlen und hat die Einrichtungen hierüber bereits informiert. Auch einige Nachbarkommunen wollen das Urteil umsetzen.

Um eine Ungleichbehandlung zu vermeiden, hat sich die Verwaltung entschlossen, allen Heimbewohnern, die im Dezember 2005 im Leistungsbezug des Sozialamtes standen und keine Weihnachtsbeihilfe erhalten haben, einen Betrag von 36,00 Euro nachzuzahlen.