Betreff
Darstellung der Sportförderung im Rhein-Kreis Neuss sowie den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
Vorlage
52/0749/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Finanzierung der Sportstätten obliegt den Städten und Gemeinden. Sie werden hierbei durch das Land (Sportpauschale, Sportstättenbauförderrichtlinien etc.) unterstützt.

Es gibt zahlreiche unterschiedliche und einige wenige gleiche Fördermaßnahmen beim Rhein-Kreis Neuss sowie den Städten und Gemeinden. Bei den gleichen Förderungen (Übungsleiterzuschuss, Teilnahme an DM, EM und WM und Sportlerehrung) ist aber auf Grund der geringen Förderung im Einzelfall, den Vorgaben der Sportförderrichtlinien und der zurückgehenden Haushaltsmittel eine „Überförderung“ ausgeschlossen.

Viele Förderarten kommen gleichzeitig dem Breiten- und Leistungssport zu Gute (z.B. allg. Vereinszuschüsse, ÜL Tätigkeit/Ausbildung, Sportveranstaltungen, Beschaffung v. Sportgeräten und häufig auch die Sportlerehrungen). Eine Differenzierung ist hier kaum möglich.

Eine Änderung der bestehenden Förderstrukturen ist zurzeit nicht geboten. Mögliche mittelfristige Änderungen durch die Errichtung eines regionalen Leistungssportzentrums bleiben abzuwarten.


Sachverhalt:

Im Rahmen des Beschlusses zum Neubau einer Ringerhalle wurde die Kreisverwaltung gebeten, die Aufgabenwahrnehmung in der Sportförderung zwischen dem Rhein-Kreis Neuss sowie den Städten und Gemeinden darzulegen. Die Situation im Kreisgebiet wurde in dem beigefügten Vermerk (s. Anlage 1) zusammengefasst.