Betreff
Anfrage der Kreistagsfraktion UWG/ Die Aktive zum Thema "Feuerwehrschalter an öffentlichen Photovoltaik Anlagen" vom 26.10.2010 und Antwort der Verwaltung
Vorlage
VI/0786/XV/2010
Art
Anfrage (alt)

Sachverhalt:

Frage 1:

Sind die auf öffentlichen Gebäuden im Rhein-Kreis Neuss vorhandenen Photovoltaik Anlagen mit einem sog. „Feuerwehrschalter“ ausgestattet, um die Anlagen im Brandfall des Gebäudes sicher abzuschalten und Leib und Leben der Feuerwehrleute zu sichern?

Antwort:

Der Rhein-Kreis Neuss unterhält selbst keine Photovoltaik-Anlagen (kurz: PV-Anlagen). Inwieweit die Gemeinden des Kreises PV-Anlagen betreiben (siehe Frage 3) und die angesprochene Problematik berück­sichtigen, konnte aufgrund der kurzfristigen Einreichung des Antrages nicht vollständig geklärt werden. Außerdem wäre die gleiche Problematik ja auch bei privaten Gebäuden vorhanden.

 

Frage 2:

Sind die Anlagen deutlich gekennzeichnet?

Antwort:

Da selbst keine PV-Anlagen in der Obhut der Verwaltung liegen, kann über die Kenn­zeichnung der Notschalter keine Aussage gemacht werden. Inwieweit andere Anlagen über Notschalter verfügen ist hier unbekannt.

 

Frage 3:

Gibt es ein Kataster über große Photovoltaik Anlagen im Kreisgebiet?

Antwort:

Nein. Für die Führung eines Katasters über PV-Anlagen auf Dächern gibt es keinen Grund.

 

Frage 4:

Wie bewerten die Verwaltung und der Kreisbrandmeister die Gefahren durch Photovoltaik Anlagen im Kreisgebiet. Wie sieht die derzeitige Einsatzvorgehensweise aus, wenn eine Anlage, die oft über 1000V produziert, im Brandfalle nicht abgeschaltet werden kann?

Antwort:

Die Gefahren, die durch Photovoltaik-Anlagen gegeben sind, beschäftigen die Feuerwehren, und damit auch die Feuerwehren im Rhein-Kreis Neuss, schon viele Jahre. In Deutschland wurde im Jahr 1990 das "1.000 Dächerprogramm" aufgelegt. In 1990 folgte das "Sonne in der Schule"-Programm sowie 1994 das "100.000-Dächer-Programm". Bereits im Jahr 2003 waren bundesweit ca. 65.000 Dächer mit Photovoltaik-Anlagen ausgerüstet. Hieraus ist erkennbar, dass die Feuerwehren bereits seit fast 20 Jahren mit dieser Technik im Einsatz umgehen müssen.


Durch die immer größer werdenden Anlagen und die hierdurch erzeugten hohen Spannungen der Gleichströme, in den als Strings in Reihe geschalteten Modulen, mussten die Feuerwehren den hierdurch erhöhten Gefahren in ihrer Einsatzvorbereitung Rechnung tragen.

Seit ca. 2000, teilweise auf Grundlage von Bränden und den hierbei leider zu beklagenden Unfällen von Einsatzpersonal, wurden Sicherheitsratschläge bei der Bekämpfung von Schadenlagen an mit Photovoltaik-Anlagen ausgerüsteten Objekten aufgestellt und in Fachpublikationen veröffentlicht. Bereits seit Jahren werden alle Einsatzkräfte im Zuge der wiederkehrenden Pflichtunterweisungen auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschriften sowie bei Seminaren der Führungskräfte in der Taktik bei der Bekämpfung entsprechender Schadenlagen gezielt geschult.

 

Frage 5:

Sind die Feuerwehrleute im Kreisgebiet entsprechend geschult um ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten?

Antwort:

Die Vorgehensweise bei Einsätzen an mit Photovoltaik-Anlagen ausgerüsteten Objekten gilt als standardisiert. Die Einsatzgrundsätze fanden eine Niederlegung u.a. in dem Einsatz­merkblatt des Verbandes der Feuerwehren NRW "Sicherheit für den Feuerwehreinsatz", hier explizit auf Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) bezogen. Dieses Merkblatt wurde erst in 08/2010 veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um ein Faltblatt im Taschenformat, das jedem aktiven Mitglied der Feuerwehren im Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellt wird. Schwerpunkte dieser Einsatzunterlage sind besondere Hinweise zu Gefahren, einzuhaltende Sicherheits- bzw. Schutzabstände, Einsatzhinweise sowie ein Ablaufschema der Erkundung und der einzuleitenden Maßnahmen.

 

Durch die regelmäßigen Pflichtunterweisungen, Zusatzausbildungen und Schulungen der Feuerwehrangehörigen im Rhein-Kreis Neuss ist somit die Grundlage gelegt, dass die den Einsatz zu bewältigenden Angehörigen der Feuerwehren die speziellen Gefahren kennen, frühzeitig erkennen und durch gezieltes Verhalten Unfälle verhindern.

 

Frage 6:

Muss im Extremfall das kontrollierte Abbrennen des Gebäudes in Kauf genommen werden?

Antwort:

Je nach den örtlichen und objektspezifischen Gegebenheiten kann es tatsächlich zu der Entscheidung des Einsatzleiters kommen, zum Schutz der Einsatzkräfte ein Brandobjekt "aufzugeben". Dies wird jedoch einen denktheoretischen Einzel- bzw. Ausnahmefall dar­stellen.
 
Auf Grund taktischer Vorgehensweisen in der Bekämpfung von Bränden und der tech­nischen Ausstattung haben die Feuerwehren Alternativen bzw. Möglichkeiten, die Brand­bekämpfung tatsächlich wirksam durchführen zu können. In besonderen Gefahrenlagen, wie bei Einsätzen in Verbindung mit PV-Anlagen, muss jedoch stets die Führsorge und die möglichst geringe Gefährdung der Einsatzkräfte dem schnellen Erfolg der Brandbekämpfung untergeordnet werden.