Betreff
Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der UWG "Lärmschutz Güterverkehr Schiene" vom 26.10.2010
Vorlage
61/0805/XV/2010
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Grundlage für die Lärmsanierung an bestehenden Strecken bildet die „Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“. Die Richtlinie benennt in Abhängigkeit von der Empfindlichkeit der betroffenen Gebiete Lärmgrenzwerte, bei deren Überschreitung Maßnahmen zur Lärmminderung gefördert werden können. Es können passive und aktive Maßnahmen zur Lärmminderung gefördert werden. Ein Anspruch auf Förderung oder Lärmsanierung besteht (aber) nicht. Für Maßnahmen zur Lärmsanierung werden im Bundeshaushalt jährlich 100 Mio. €  bereitgestellt.

 

Zur Umsetzung der Richtlinie wurde ein bundesweites Lärmsanierungskonzept erarbeitet. Es benennt - eingeteilt nach Sanierungsabschnitten - die Strecken (Ortsdurchfahrten) zur Lärmsanierung. Die Sanierungsabschnitte sind hierbei mit einer Prioritätensetzung versehen, die u. a. die Höhe der Lärmbelastung (-reduzierung) und die Anzahl der betroffenen Anwohner berücksichtigt.

 

Das Lärmsanierungskonzept weist die Ortsdurchfahrten im Rhein Kreis Neuss drei Sanierungsabschnitten zu:

 

Sanierungsabschnitt 36 (Strecke 2611)

Rommerskirchen, Jüchen-Gubberath, Jüchen, Jüchen-Hochneukirch

Prioritätenziffer: 2,881

 

Sanierungsabschnitt 43 (Strecken 2550, 2610)

Korschenbroich-Kleinenbroich, Kaarst-Büttgen, Meerbusch-Osterath, Meerbusch-Bösinghoven

Prioritätenziffer: 1,947

 

Sanierungsabschnitt 54 (Strecke 2610)

Neuss-West, Neuss, Dormagen, Dormagen-Delrath, Neuss-Elvekum, Neuss-Norf/Erfttal, Neuss-Selikum, Neuss-Süd, Neuss-Weissenberg

Prioritätenziffer: 12,414

 

Die Sanierungsabschnitte 36 und 43 (= Ortslagen an den Strecken Köln-Rheydt, Mönchengladbach-Neuss und Neuss-Krefeld) liegen mit den ermittelten geringen Prioritätenziffern am unteren Ende des bundesweiten Bewertungsmaßstabs.

 

Für den Sanierungsabschnitt 54 (=Ortslagen an der Strecke Köln-Neuss) sind Sanierungsmaßnahmen angelaufen.

 

Für die im Antrag genannten Ortsdurchfahrten in Meerbusch-Osterath und Meerbusch-Bösinghoven ist jedoch angesichts der aktuellen Mittelbereitstellungen nicht mit einer baldigen Durchführung von Maßnahmen zur Lärmsanierung durch die Deutsche Bahn zu rechnen.

 

(Anmerkung: Das Lärmsanierungskonzept enthält bundesweit 3129 Sanierungsbereiche mit einer Streckenlänge von 3500 km)