Betreff
Aktueller Stand der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW
Vorlage
68/0810/XV/2010
Art
Bericht

Sachverhalt:

In den Sitzungen des Planungs- und Umweltausschusses ist über den jeweiligen Stand der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bereits mehrfach berichtet worden.

 

Ziel der WRRL ist bekanntermaßen die Erhaltung bzw. Erreichung des guten ökologischen und chemischen Zustandes bzw. guten Potentiales aller Wasserkörper bis Ende 2015. 

 

Hierfür ist ein sog. Maßnahmenprogramm aufgestellt worden, das als fachliche Rahmenplanung zu verstehen ist. Diese hat weder die Detailschärfe einer konkreten Ausführungsplanung noch greift sie den im Einzelfall erforderlichen Verwaltungsverfahren- und -entscheidungen vor.

 

Ein wesentlicher Baustein des Maßnahmenprogramms zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist das „Programm Lebendige Gewässer“. Im Zuge dieses Programms hat das MUNLV für das umfangreiche Maßnahmenpaket der Hydromorphologie (Gewässerstruktur) die Leitlinie „Umsetzungsfahrpläne“ erarbeitet. Diese sieht u.a. vor, dass für Gewässer- und Gewässersysteme, die voraussichtlich bis zum Jahre 2015 die ökologischen Ziele nicht erreichen, bis Mitte 2012 im Rahmen der sogenannten Umsetzungsfahrpläne die notwendigen, umsetzbaren und finanzierbaren Maßnahmen zur Zielerreichung erarbeitet werden. Der erste Entwurf eines Umsetzungsfahrplans soll bis März 2012 den Bezirksregierungen vorgelegt werden, da Ende 2012 ein Zwischenbericht zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie an die EU-Kommission notwendig ist.  

 

Es soll versucht werden, die Erarbeitung kooperativ mit den Unterhaltungs- und Ausbaupflichtigen, den Maßnahmenträgern bei den Wasser- und Bodenverbänden, Gemeinden und Gemeindeverbänden unter Einbeziehung der (Fach-) Öffentlichkeit und der Politik vorzunehmen. Im Hinblick auf die terminierte Berichtspflicht ist hierbei ein straffer Zeitplan einzuhalten.

 

Inhaltlich bedeutet Kooperation, dass für ein Gewässersystem gemeinsame Zielsetzungen inhaltlicher und zeitlicher Art zwischen den Maßnahmenträgern einschließlich der Stellen, die für sonstige Flächenplanungen im jeweiligen Gewässereinzugsgebiet Verantwortung tragen, erarbeitet werden. Die Kooperation bietet sich auch aus Gründen der Kosteneffizienz und Akzeptanz an, weil durch gemeinsame Planung und durch Erfahrungsaustausch oft bessere Ergebnisse erzielt und durch eine frühzeitige Abstimmung behördliche Vollzugsaufgaben erleichtert werden.

 

In der Mehrzahl werden die Kooperationen von den Kreisen bzw. kreisfreien Städten geleitet. Die Untere Wasserbehörde des Rhein-Kreises Neuss ist gebeten worden, die Kooperationsleitung für die Planungseinheit PE_RHE_1200, linke Rheinzuflüsse Neuss-Uerdingen (siehe anliegende Karte) zu übernehmen und ist in dieser Funktion einstimmig bestätigt worden.

 

Weitere Planungseinheiten (siehe anliegende Karten), deren Gewässer das Kreisgebiet teilweise durchlaufen, die aber im Zuständigkeitsbereich anderer Kooperationsleitungen liegen, sind folgende:

 

  1. PE_ERF_1000: Erftunterlauf, Gillbach und Norfbach

mit den Gewässern Erft, Gillbach, Norf-/Stommelner Bach/Knechtstedener Graben, Flothgraben – Kooperationsleitung Erftverband

 

  1. PE_ERF_1100: Bördengewässer (Elsbach) – Kooperationsleitung Erftverband

 

  1. PE_NIE_1100: Obere Niers (Niers, Triebach) – Kooperationsleitung Niersverband

 

  1. PE_RHE_1400: Rheinzuläufe (Pletschbach) – Kooperationsleitung Bezirksregierung Düsseldorf

 

 

Die Kooperationsleitung beinhaltet die Organisation und Moderation von Veranstaltungen (Auftaktveranstaltung, Arbeitsgespräche und Workshops, Abschlussveranstaltung), die Vorbereitung der Arbeitsunterlagen und die Auswertung und Darstellung der Ergebnisse, die Sicherstellung des Austausches zwischen den wasserwirtschaftlichen Akteuren und Interessengruppen sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit. Die finanziellen Aufwendungen für die Kooperationsleitung und die Erstellung des Umsetzungsfahrplans werden vom Land NRW auf der Basis bestehender Richtlinien bis max. 80 % gefördert. Der verbleibende Eigenanteil von 20 % kann ggfs. auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen auf die Kooperationsmitglieder umgelegt werden. Inwieweit hierzu eine Bereitschaft der Kooperationsmitglieder besteht, ist derzeit noch nicht geklärt.

 

Innerhalb der Planungseinheit PE_RHE_1200 ist ein Umsetzungsfahrplan für den De Burs Bach, den Mühlenbach und Stinkesbach, die Obererft einschließlich des Erftkanals, den Nordkanal, den Jüchener Bach, den Kommer Bach und den Kelzenberger Bach zu erarbeiten.

 

Kooperationspartner sind hier der Erftverband, der Wasser- und Bodenverband Nordkanal, der Deichverband Meerbusch - Lank sowie die betroffenen Städte und Gemeinden. An den Kooperationsgesprächen beteiligt werden u.a. Vertreter der Naturschutzverbände, der Landwirtschaftskammer, des Rheinischen Fischereiverbandes, des Waldbauernverbandes und des Grundbesitzerverbandes.

 

Die Einbeziehung der Öffentlichkeit soll im Wesentlichen über die Internetseiten des Rhein-Kreises Neuss und des MKUNLV (www.flussgebiete.nrw.de/Bewirtschaftungsplanung) erfolgen.

 

Die vom MKUNLV festgelegten Eckpunkte für die kooperative Erarbeitung von Umsetzungsfahrplänen sehen vor, dass sich maßgeschneiderte regionale Strukturen etablieren, die der jeweiligen Region, den dort bestehenden Wasserbewirtschaftungsfragen, den dort handelnden Institutionen und Personen gerecht werden. Entscheidend ist, dass die Ergebnisse der kooperativen Zusammenarbeit im Land vergleichbar sind, die Umsetzungsfahrpläne den Weg zur Erreichung des guten ökologischen Zustands bzw. des guten ökologischen Potenzials transparent beschreiben und außerdem dem Anspruch der Wasserrahmenrichtlinie an eine „aktivierende Öffentlichkeitsbeteiligung“ überall entsprochen wird.

 

Für die Gewährleistung der Vergleichbarkeit der Umsetzungsfahrpläne, welche nicht zuletzt für die landesweite Auswertbarkeit und Zusammenfassung für Berichtszwecke gegenüber der EU erforderlich ist, hat das MUNLV einen Muster-Umsetzungsplan entwickelt, welcher so angelegt ist, dass eine Übernahme und Fortschreibung der gewässerspezifischen Planungen in eine „Planungsdatenbank“ möglich ist. Er soll eine Übersicht über die seit 2000 durchgeführten sowie die bis 2027 vorgesehenen Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung und - unterhaltung geben, einen Beitrag zur Planungssicherheit für die Maßnahmenträger und die politisch Verantwortlichen vor Ort leisten sowie eine Vorausschau auf behördliche Verwaltungsaufgaben und den Fördermittelbedarf ermöglichen. Der Umsetzungsfahrplan dient insgesamt dazu, aufzuzeigen, wie die Bewirtschaftungsziele bis 2027 erreicht werden sollen.

 

Der Umsetzungsfahrplan besteht aus einem Textteil, einer tabellarischen und einer kartografischen Übersicht. Der Textteil enthält u.a. eine Beschreibung der Ist-Situation, eine Erläuterung der ökologischen Ziele, eine Beschreibung ggf. schon in der Region durchgeführter Maßnahmen mit Beispielcharakter und geplanter Maßnahmen sowie einen Zeitplan für die Umsetzung.

Aus der tabellarischen Übersicht sollen die wichtigsten Planungsergebnisse hervorgehen, d.h, in welchen Räumen im Gewässereinzugsgebiet Funktionselemente (Strahlursprünge, Trittsteine oder Strahlwege) angelegt bzw. weiter entwickelt werden sollen und an welchen Querverbauungen die Durchgängigkeit verbessert werden soll. Beim Strahlursprung handelt es sich um einen Gewässerabschnitt mit ausreichender Flächenausdehnung, der sich in einem sehr guten oder guten ökologischen Zustand befindet und auf benachbarte Gewässerabschnitte eine positive Strahlwirkung haben kann. Als Strahlweg wird die Gewässerstrecke bezeichnet, auf der sich Gewässerorganismen ausgehend von einem ökologisch gut entwickelten Strahlursprung aktiv oder passiv fortbewegen. Trittsteine dienen dazu, Gewässerabschnitte mit schlechten strukturellen Bedingungen passierbar zu machen, indem sie auf kleinerer Fläche angemessene Lebensbedingungen bieten.

Soweit die Gewässerunterhaltung Beiträge zur ökologischen Entwicklung liefert, sind diese ebenfalls aufzunehmen. Neben der Beschreibung der Funktionselemente sind auch Angaben zu den „Mehrwerten“ der Maßnahmen, zu den Maßnahmenträgern, zu Kosten und zu voraussichtlichen Umsetzungszeitpunkten einschließlich einer Erläuterung der gewählten zeitlichen Priorisierung zu machen. Damit die flächendeckend für NRW erarbeiteten Umsetzungsfahrpläne Grundlage für die Ausführungsplanung und für landesweite Auswertungen und zusammenfassende Berichte sein und auch bereits durchgeführte Maßnahmen und deren Erfolge dokumentiert werden können, sollen die dazu benötigten ergänzenden bzw. weiter aufgegliederten Daten und Informationen DV-gestützt in einer Planungsdatenbank erfasst werden. Dazu werden vom Land die Wasserkörpersteckbriefe um ein entsprechendes Planungs-Modul erweitert.

Die kartographische Darstellung der vorhandenen und geplanten Funktionselemente aus  den Umsetzungsfahrplänen erfolgt durch Symbole und Pictogramme im Wesentlichen auf der Grundlage der Gewässerstrukturgütekarte und des Querbauwerkekatasters.

 

In der Regel erfolgt auf Basis des Umsetzungsfahrplans dann die konkrete Planung von Einzelmaßnahmen (Gewässerunterhaltungs- oder Ausbaumaßnahmen). Die Umsetzung der konkreten Einzelmaßnahme ist Sache des Maßnahmenträgers, der sie auf der Basis der Blauen Richtlinie plant und durchführt. Der Umsetzungsfahrplan greift den in vielen Fällen dafür erforderlichen behördlichen Zulassungen nicht vor, kann sie durch die erfolgte Vorabstimmung aber wesentlich erleichtern.