Betreff
Übergang der ARGE in die gemeinsame Einrichtung / Jobcenter zum 01.01.2011
Vereinbarung nach § 44b SGB II
Vorlage
50/0830/XV/2010
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Die ARGE Rhein-Kreis Neuss wird zum 01.01.2011 in die Gemeinsame Einrichtung / Jobcenter übergehen. Die Agentur für Arbeit  Mönchengladbach und der Rhein-Kreis Neuss haben als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende eine Vereinbarung gemäß § 44b SGB II ausgearbeitet, in der die künftige Ausgestaltung und Organisation der gemeinsamen Einrichtungen geregelt ist.  Diese Vereinbarung wurde bereits mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden am 10.11.2010 besprochen.

 

Die Vereinbarung ersetzt den alten ARGE-Vertrag, wobei gegenüber der früheren Rechtslage nunmehr bestimmte Regelungen, wie z.B. die Besetzung der Trägerversammlung und des Beirates, gesetzlich vorgeschrieben sind.

 

Die Vereinbarung sowie eine Kurzpräsentation mit Erläuterungen zu den einzelnen §§ ist beigefügt. In der Sitzung erfolgen weitere Erläuterungen.

 

Zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II hat die Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen mit Schreiben vom 12.11.2010 einen Antrag gestellt, der unter diesem Tagesordnungspunkt behandelt werden kann. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.