Betreff
Entwicklung Haushalt 2010 / Planungen 2011
Vorlage
50/0831/XV/2010
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

Einleitung

 

Der Rhein-Kreis Neuss ist kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende und finanziert – neben den Regelleistungen, die der Bund zu tragen hat – in etwa die Hälfte aller Leistungen zum Lebensunterhalt, die an Empfänger nach dem SGB II gezahlt werden. Regelmäßig informiert die Verwaltung im Sozial- und Gesundheitsausschuss sowie im Kreisausschuss des Kreistages über die Entwicklung der Kosten der Unterkunft. Im Haushaltsjahr 2009 wurden hierfür einschließlich einmaliger Leistungen 66,513 Mio. € ausgegeben.

 

Im nachfolgenden Bericht wird in den Kernkennzahlen auch die Entwicklung der Sozialhilfe nach dem SGB XII dargestellt.

 

Dieser Sozialleistungsbereich umfasst insbesondere die Hilfen:

 

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt,
  • Eingliederungshilfe,
  • Krankenhilfe,
  • Hilfe zur Pflege – einschließlich Pflegewohngeld.

 

Das Finanzvolumen dieser Leistungen beträgt rund 45 Mio. €.

 

Der Bericht dient der Gesamtdarstellung der wichtigsten sozialen Transferleistungen des Kreissozialamtes im Pflichtbereich. Gleichzeitig wird damit deutlich unter welchen Risiken die Etatplanung für das kommende Jahr steht.

Der freiwillige Bereich (Förderung der Wohlfahrtspflege) wird im Bericht nicht aufgegriffen; hierzu wird in der Sitzung ergänzend vorgetragen.

 

 

a) SGB II

 

Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist der Rhein-Kreis Neuss als kommunaler Träger neben den flankierenden Leistungen nach § 16 SGB II für

Leistungen nach §§ 22 und 23 Abs. 3 SGB II zuständig, d.h. für

 

  1. Kosten der Unterkunft und Heizung
  2. Sonstige Kosten der Unterkunft (Darlehensweise Übernahme der Mietschulden, Umzugskosten)
  3. Erstausstattungen für Wohnung, Erstausstattungen für Bekleidung, Mehrtägige Klassenfahrten

 

Vom Bund erhält der Rhein-Kreis Neuss eine Beteiligung an den unter 1. genannten Leistungen (Kosten der Unterkunft und Heizung).

Die Beteiligung des Bundes wird jährlich angepasst und ist an die bundesweite Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften geknüpft. Sie betrug im Jahr 2010 23 %.

 

 

 

Seitens des Landes erhält der Rhein-Kreis Neuss eine Erstattung aufgrund der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben.

Die Berechnung der Wohngelderstattung basiert auf verschiedenen Berechnungsgrößen, wie z.Bsp. die

-          Ersparnis aus der Wohngeldentlastung gesamt NRW

-          Entlastungsbetrag gem Anlage A AG-SGB II

-          KdU des jeweiligen Kreises

-          Bundesbeteiligung an den KdU

-          Summe der zur Entlastungen der Kreise und kreisfreien Städte benötigten Zuweisungen

 

Mit Urteil des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26.05.2010 (VerfGH 17/08) wurde die Anlage A AG – SGB II , welche die Entlastungswerte darstellt, für verfassungswidrig erklärt und der Gesetzgeber aufgefordert eine systematische Überprüfung der Entlastungswerte vorzunehmen.

Die Regierungsfraktionen haben zwischenzeitlich einen Gesetzentwurf zur Änderung des AG – SGB II NRW in den Landtag eingebracht, der die Schaffung einer neuen Anlage A zu § 7 AG-SGB II NRW und einen neuen § 7 a AG SGB II vorsieht.

 

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW üben jedoch auch an der Neuregelung u.a. bezüglich der Berechnungssystematik Kritik. Diese wurde im Rahmen einer öffentlichen Anhörung in den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit Soziales und Integration des Landes am 27.10.2010 eingebracht.

 

Eine Entscheidung, ob die Berechnungsmodalitäten erneut geändert werden, liegt bislang (Stand 11.11.2010) nicht vor.

 

Die Kosten der Unterkunft haben sich seit 2007 wie folgt entwickelt:

 

 

2007

2008

2009

Prognose 2010

Planung 2011

Kosten d. Unterkunft

63.556.236,00 €

62.512.322,00 €

64.673.678,00 €

68.600.593,00 €

71.001.614,00 €

sont. Kosten d. Unterkunft

597.911,00 €

472.191,00 €

472.165,00 €

411.282,00 €

425.667,00 €

Erstausstattungen

1.184.265,00 €

1.179.846,00 €

1.368.123,00 €

1199105

1.241.073,00 €

Aufwand:

65.338.412,00 €

64.164.359,00 €

66.513.966,00 €

70.210.980,00 €

72.668.354,00 €

Wohngeldersparnis:

5.272.172,00 €

4.767.984,00 €

5.181.966,00 €

4.900.000,00 €

5.300.000,00 €

Bundesbeteiligung:

20.388.722,00 €

18.664.875,00 €

16.724.171,00 €

15.778.136,39 €

17.395.395,00 €

Ertrag:

25.660.894,00 €

23.432.859,00 €

21.906.137,00 €

20.678.136,39 €

22.695.395,00 €

Saldo:

-39.677.518,00 €

-40.731.500,00 €

-44.607.829,00 €

-49.532.843,61 €

-49.972.959,00 €

 

Bei der Planung für das Haushaltsjahr 2010 haben folgende Punkte Einfluss genommen:

 

Die Ansätze für die Kosten der Unterkunft wurden aufgrund der für das Jahr 2010 zu erwartenden Werte errechnet. Hierzu wurden diese Werte mit den Landesorientierungsdaten für das Jahr 2011 multipliziert. Diese liegen für das Jahr 2011 bei 3,5 %.

Obwohl die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften gesunken ist und die konjunkturelle Entwicklung als positiv angesehen wird, ist eine Steigerung der Kosten wahrscheinlich.

Alleine der Wegfall des Kinderwohngeldes führt zu einer Kostensteigerung in Höhe von ca. 2.8 Mio. €.

 

 

 

Fazit:

 

Insgesamt bleibt auch die Konjunkturentwicklung abzuwarten, die starken Einfluss auf das Gesamtergebnis nehmen kann.

 

 

Ein Vergleich der Aufwendungen zu den Bedarfsgemeinschaften (zum 31.03. einen jeden Jahres) und zur Bundesbeteiligung 2007-2011 stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

b.) SGB XII

 

1.)             Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

 

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen ist per Delegationssatzung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden delegiert.

Der Personenkreis in Einrichtungen wird von der Produktgruppe „Heimpflege“ betreut.

 

Der Bund beteiligt sich seit 2009 an den Nettoaufwendungen mit einer Prozentualen Beteiligung.

Diese Prozentuale Verteilung beruht auf folgenden Werten: 2009 = 13%,  2010 = 14%, 2011 = 15% und ab 2012 = 16%

Bislang zum Jahr 2009 hat der Bund sich an den Nettoaufwendungen mit einem Festbetrag beteiligt.

 

 

Ein Vergleich der Belastungen von 2007 – 2011 stellt sich wie folgt dar:

 

 

2007

2008

2009

Prognose 2010

 Planung 2011

Bedarfsgemeinschaften zum 30.06.

2.653

2.937

2.974

 2804

 2950

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung a.E. (del.)

12.973.098 €

14.094.126 €

15.709.417 €

16.500.000 €

17.000.000 €

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung i.E. (del.)

116.805 €

53.397 €

62.903 €

60.000 €

55.000 €

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung i.E. über 65 Jahre (n.del.)

792.219 €

829.073 €

924.689 €

1.000.000 €

1.100.000 €

Aufwendungen:

13.882.122 €

14.976.596 €

16.697.009 €

17.560.000 €

18.155.000 €

Erträge durch Erstattung:

2.030.188 €

2.027.362 €

1780499

2.050.000 €

2.227.500 €

Saldo:

-11.851.934 €

-12.949.234 €

-14.916.510 €

-15.510.000 €

-15.927.500 €

 

Ein Vergleich der Belastungen zu den Bedarfsgemeinschaften (Stichtag 30.06.) und zur Bundesbeteiligung 2005 – 2011 stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

 

2.) Hilfe zum Lebensunterhalt

 

Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, welche Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII erhalten, ist seit 2005 (Wechsel der Klientel aus dem BSHG ins SGB II) mit rd. 400 bis 430 Einsatzgemeinschaften relativ stabil.

 

Auch die Aufwendungen für diesen Personenkreis sind mit insgesamt ca. 4,0 Mio. € seit dem Jahr 2009 sehr konstant.

 

 

2007

2008

2009

Prognose 2010

Planung 2011

HzL a.E. (del.)

2.302.515 €

2.050.187 €

2.971.657 €

2.900.000 €

3.000.000 €

sonstige Leistungen HzL a.E. (n.del.)

107.607 €

118.265 €

122.691 €

80.000 €

80.000 €

HzL i.E. (del.)

284.319 €

236.108 €

286.638 €

300.000 €

300.000 €

HzL i.E. über 65 (n.del.)

624.686 €

652.911 €

688.917 €

640.000 €

710.000 €

Aufwendungen:

3.319.127 €

3.057.471 €

4.069.903 €

3.920.000 €

4.090.000 €

 

Im Jahr 2009 hat es eine enorme Steigerung in Höhe von ca. 1 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr gegeben. Diese Steigerung wurde durch verschiedene Faktoren verursacht.

Zum einem kam es zu einer Fallsteigerung von ca. 30 Bedarfsgemeinschaften. Zum anderen gab es einige rechtliche Änderungen. Die Heizkostenrichtlinie wurde der Rechtsprechung entsprechend angepasst. Heizkosten werden seitdem verbrauchorientiert erstattet. Außerdem wurden die Regelsätze erhöht, sowie das Schulbedarfspaket eingeführt.

 

Seitdem sind die Kosten weitgehend stabil.

 

 

3.) Eingliederungshilfe

 

Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt, oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, erhalten Eingliederungshilfe, wenn Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.

 

Als Eingliederungshilfe kann z.B. gewährt werden:

 

-          Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

-          Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

-          Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

-          Hilfen zu einer angemessenen Schulausbildung

 

Während die Bearbeitung der Eingliederungshilfe für die Kommunen Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Jüchen und Rommerskirchen im Kreissozialamt stattfindet, ist die Eingliederungshilfe für den eigenen Bereich auf die Stadt Neuss delegiert.

 

Die Aufwendungen haben sich in den vergangen Jahren wie folgt entwickelt:

 

 

2007

2008

2009

 Prognose 2010

Planung 2011

ambulante Eingliederungshilfe a. E. (del.)

379.937 €

518.061 €

797.147 €

815.000 €

970.000 €

ambulante Eingliederungshilfe a. E. (n. del.)

816.267 €

882.434 €

1.009.244 €

1.225.000 €

1.400.000 €

Eingliederungshilfe i. E. (del.)

71.438 €

183.704 €

242.776 €

250.000 €

200.000 €

Eingliederungshilfe i.E. über 65 Jahre (n. del.)

213.591 €

322.992 €

372.403 €

424.000 €

526.700 €

Summe:

1.481.233 €

1.907.191 €

2.421.570 €

2.714.000 €

3.096.700 €

 

 

Der bisherigen Entwicklung liegen insbesondere kontinuierlich steigende Fallzahlen zugrunde.

 

Allein durch die Einrichtung einer Interdisziplinären Frühförderstelle (IFF) am Zentrum für Neuropädiatrie bei den Städtischen Kliniken Neuss (Lukaskrankenhaus) ergibt sich seit 2009 ein Mehrbedarf von 337.000 €. Die dort erbrachten Leistungen der Früherkennung und Frühförderung sind Bestandteil der medizinischen Rehabilitation und nach §§ 26, 30 SGB IX vom Sozialhilfeträger zu leisten. Es handelt sich um sog. Komplexleistungen, d.h. das die medizinischen Leistungsanteile von der Krankenkasse finanziert werden. Die vertraglich mit der IFF ausgehandelten Vergütungssätze werden zu 59,77 % vom Kreis und zu 40,23 % von der Krankenkasse finanziert.

 

Hinzu kommt der erhebliche Zuwachs an den Aufwendungen für Integrationshelfer, die schwer- und schwerstbehinderten Kindern den Schulbesuch ermöglichen sollen.

 

4.) Krankenhilfe

 

Die Krankenbehandlung von Empfängern von Leistungen des SGB XII, die nicht versichert sind, wird gem. § 264 SGB V von den Krankenkassen übernommen. Die Aufwendungen, die den Krankenkassen durch die Übernahme entstehen, werden ihnen von den für die Hilfe zuständigen Trägern der Sozialhilfe ¼ jährlich erstattet.  Der Hauptanteil wird hierbei mit der AOK Rheinland sowie der Barmer Ersatzkasse abgerechnet.

 

Mit der letzten Quartalsabrechnung der AOK (2. Quartal 2010) wurden für 482 Bedarfsgemeinschaften 614.503,65 € in Rechnung gestellt. Die Abrechnungen variieren sehr stark, da sie von dem Gesundheitszustand der einzelnen Hilfeempfänger abhängig sind.

Die Aufwendungen haben sich in den vergangen Jahren wie folgt entwickelt:

  

 

 

2007

2008

2009

 Prognose 2010

Planung 2011

Hilfe bei Krankheit a.E. (n.del.)

55.298 €

14.470 €

4.742 €

10.000 €

10.000 €

Erstattung an Krankenkassen für Übernahme der Krankenbehandlung

2.858.669 €

3.346.904 €

2.962.901 €

3.000.000 €

3.400.000 €

Hilfe bei Krankheit i.E. (n. del.)

98.541 €

41.831 €

42.265 €

32.000 €

45.000 €

Hilfe bei Krankheit i.E. über 65 Jahre (n. del.)

201.796 €

267.266 €

273.812 €

210.000 €

245.000 €

Krankenhilfe:

3.214.304 €

3.670.471 €

3.283.720 €

3.252.000 €

3.700.000 €

 

 

5.) Hilfe zur Pflege / Pflegewohngeld

 

Die Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen (häusliche Pflege) ist per Delegationssatzung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden delegiert.

Im Falle der häuslichen Pflege erhalten die Pflegebedürftigen ein Pflegegeld. Die Höhe bestimmt sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Es wird zwischen 3 Pflegestufen unterschieden: 

 

Nach der Reform zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (welche den Grundsatz „ambulant vor stationär“ stärken soll) wird ist das Pflegegeld im laufenden Jahr gestiegen und wird weiter ansteigen:

 

                                                2010              2012

 

-          erhebliche Pflegebedürftige    225 €            235 €

-          Schwerpflegebedürftige        430 €            440 €   

-          Schwerstpflegebedürftige      685 €            700 €

 

 

 

Daneben werden individuell auch Leistungen in Form von angemessenen Aufwendungen der Pflegeperson, angemessene Beihilfen, Aufwendungen für die Beiträge der Pflegeperson für eine angemessene Alterssicherung u.ä. gewährt.

 

Der Bereich der Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen wird im Kreissozialamt ausgeführt. Neben der Hilfe zur Pflege, wird für diesen Personenkreis auch das Pflegewohngeld bewilligt. Diese beiden Positionen bilden neben der Grundsicherung im Alter, der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Krankenhilfe und den Investitionskostenzuschüssen den hauptsächlichen Ausgabenblock im Bereich der Heimpflege.

 

Die Aufwendungen haben sich im Bereich der Hilfe zur Pflege und des Pflegewohngeldes wie folgt entwickelt:

 

 

2007

2008

2009

 Prognose 2010

Planung 2011

Hilfe zur Pflege

8.049.729 €

8.244.721 €

9.109.379 €

10.050.000 €

10.625.000 €

Pflegewohngeld

6.592.389 €

7.317.851 €

8.099.589 €

9.000.000 €

9.500.000 €

 

 

 

 

 

Für 2011 wird im Bereich Hilfe zur Pflege mit einem Aufwandsvolumen von 10.625.000 € und im Bereich Pflegewohngeld mit einem Aufwandsvolumen von 9.500.000 € kalkuliert.

Der Mehrbedarf 2011 resultiert u.a. aus einem Anstieg des Pflegeplatzangebotes. Im Verlauf des Jahres 2011 werden im Rhein-Kreis Neuss insgesamt ca. 90 neue Pflegeplätze realisiert.

Daneben ergibt sich aufgrund der gestiegenen Personalkosten eine Erhöhung der Pflegesätze.